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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich bin im Januar diesen Jahres umgezogen in eine geteilte Zwei-Zimmer-Wohnung.

Leider stellte ich erst nach dem Einzug fest, daß diese Wohnung EXTREM hellhörig ist.

Mein Wohnzimmer grenzt direkt an das Bad und den Wohnraum meiner Nachbarin (der andere Teil der geteilten Wohnung). Werden dort Gespräche oder Telefongespräche geführt, höre ich diese so, als würde die Person neben mir stehen. Nicht zu reden von den Klogeräuschen - sehr angenehm besonders beim Mittagessen. Besuch lade ich deshalb schon nicht mehr ein...

Zweites Problem: Schlafzimmer. Haben meine Nachbarn den Fernseher an, dröhnt es durch die Wände, daß es in den Ohren schmerzt - es ist nicht mal so sehr die Lautstärke, sondern die Art des Schalls, der unerträglich ist. Man hört von oben JEDEN Schritt, und obwohl ich einen sonst guten Schlaf habe, wache ich auf, sobald jemand oben läuft.

Drittes Problem: Meinen Balkon nutze ich schon gar nicht mehr, weil unten eine Nachbarin wohnt, die acht Stunden am Tag das Radio so laut stellt, daß ich sämtliche Magazinsendungen mit anhören muß...Ich habe sie ganz höflich gebeten, es etwas leiser zu stellen, sie bejahte auch - und dann wurde es noch lauter...

Ich habe keinen Raum mehr, in den ich noch flüchten kann und bin mittlerweile echt fertig mit den Nerven...Ich brauche meinen Schlaf, da ich gerade im Aufbau einer nebenberuflichen Selbständigkeit bin und es mir nicht leisten kann, Nächte durchzumachen oder ständig aufzuwachen.

Die Vermieter habe ich bereits einmal telefonisch informiert, aber trotz Versprechen kam kein Rückruf oder eine andere Reaktion.

Weiß jemand, ob ich die Miete mindern kann und um wie viel? Wie muß ich vorgehen? Ich habe heute schon begonnen, ein Lärmprotokoll zu führen. Muß ich die Vermieter vor der Minderung noch schriftlich benachrichtigen?

Wäre absolut dankbar wenn jemand Rat wüßte...

Gruß, Leonarda

P.S.: Im Mietvertrag wurde eine Mindestmietzeit von 1 Jahr festgelegt - ist dies überhaupt zulässig und wenn ja, kann sich dies durch Unzumutbarkeit der Wohnung ändern?
Stichwörter: hellhörig + wohnung + extrem

1 Kommentar zu „Wohnung extrem hellhörig”

Susanne Experte!

Wenn nicht schriftlich zugesichert wurde, dass die Wohnung sehr ruhig ist, ist der Zustand vertragsgemäss und stellt keinen Mangel dar.

Ein Kündigungsverzicht für ein Jahr ist legitim!

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