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Trinkgeldsteuer
Nur weil andere ihre Trinkgelder dem Fiskus verschweigen, ist dies für ehrliche Steuerzahler kein Grund, sich vor dem Gesetz ungleich behandelt zu fühlen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, daß die Besteuerung der zugesteckten Münzen verfassungsgemäß ist. Selbst dann, wenn das Finanzamt in manchen Branchen Probleme hat, die Steuer einzutreiben (AZ: VI R 43/95).