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Nespresso hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
hoffentlich kann ich mit schnellen antworten rechnen, denn ich hab irgendwie das gefühl, große probleme zu haben.

also:
ich bin am 1.5.09 von berlin nach NRW gezogen. die wohnung in berlin wurde vertragsmäßig 3 monate vorher gekündigt zum 31.04. jedoch kam ich aus privaten gründen nicht dazu die wohnung komplett zu renovieren. demnach fand man dort bei der wohnungabnahme noch einige sachen. im nachhinein habe ich einen brief bekommen: "Da die wohnug nicht - wie abgemacht - im renovierten zustand an uns übergeben wurde, und diese somit auch nicht weiter vermietet werden kann, solange die schönheitsarbeiten nicht durchgeführt wurden, tragen sie die miete für einen weiteren monat!"

ist das rechtens?

dann wurde noch erwähnt, dass diese renovierungsarbeiten von der kaution abgezogen werden (die vom JobCenter Berlin übernommen wurde damals). jedoch habe ich auch da noch einen brief erhalten, dass ich die kautionsleistung an das JobCenter Berlin binnen einen Monats überweisen soll (700,- Euro). Jedoch bin ich Hartz4 Empfängerin und bin Privatinsolvent angemeldet! so hohe kosten kann ich demnach nicht tragen. was soll ich tun?

mfg
Nespresso

würde mich freuen wenn man mir hier helfen kann. Danke im vorraus

2 Kommentare zu „Trotz Kündigungsbestätigung eine weitere MM zahlen?”

Dampf 19.06.2009 14:24

Hallo,

vorneweg: als Hartz4 Empfängerin und bei laufender Privatinsolvenz würde ich mir keine allzugroßen Sorgen machen. Was will der Vermieter denn bei Dir holen? Maximal krallt er sich die Kaution die Du ja nicht mal selbst bezahlt hast.
Erstmal würde ich dem Amt, welches die Kaution von Dir rückfordert mitteilen, dass über die Kaution noch nicht abgerechnet wurde und Du die Kaution folglich noch nicht hast.

Zum Problem selbst:
Ich habe nicht verstanden ob Du die Wohnung einfach nicht renoviert hast, oder ob Du die Wohnung teilweise nicht geräumt hast? Was meinst Du mit "einige Sachen gefunden"?

Wenn Du damit meinst dass Du nicht renoviert hast oder Schäden hinterlassen hast, so gilt die Wohnung trotzdem als zurückgegeben. Dein Vermieter kann also nicht die weiteren Mieten von Dir verlangen. Er kann jedoch für die hinterlassenen Schäden oder die unterlassene Renovierung einen ihm entstandenen Schaden geltend machen, in der Höhe in der bei ihm Mehrkosten zur Behebung der Schäden entstanden sind. weitere Mieten kann er nicht verlangen.


Wenn Du die Wohnung nicht vollständig geräumt hast, dann kommt es darauf an, wieviel Zeug Du nicht geräumt hast. Entscheidend ist, ob man aus dem Zustand der Wohnung noch auf einen weiteren "Besitzwillen" von Dir schliessen kann oder nicht. Wenn Du die Wohnung noch besitzt, also wenn ein Großteil deines Zeugs da noch rumsteht, dann fehlende Rückgabe und Du zahlst weiter Miete (bzw man nennt das dann Nutzungsentschädigung). Wenn es nur vereinzelte Sachen sind, die den Schluß nicht zulassen, dass du noch in der Wohnung wohnst, dann ist die Wohnung zurückgegeben, also keine weiteren Mieten. Der Vermieter könnte aber die Entsorguns oder Unterstellungskosten von zurückgebliebenem Zeug geltend machen.



Viel Glück

Immobilienhai 19.06.2009 20:29

Hallo,

dein Vermieter kann dich nicht mit der Miete belasten, da er dir anscheinend keine angemessene Frist gesetzt hat um die Schönheitsreparaturen auszuführen und die restlichen Sachen rauszubringen. Kam es eigentlich zu einer Endabnahme, wo er dir nochmal genau gesagt hat, was noch zu machen ist?

liebe Grüße
Bianca

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