Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
vielleicht weiß einer von Euch ja eine Antwort auf meine Frage.
Ich habe vor kurzem den Mietvertrag eines Freundes gesehen. Mir ist aufgefallen, dass bei der Beschreibung des Mietgegenstandes zwar die Anzahl der Räume und Nebenräume aufgeführt waren, aber die Ausweisung der Wohnfläche in qm fehlt.
Nun meine Fragen dazu:
1. Ist die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag zwingend?
2. Wenn es eine zwingende Vorgabe ist, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag fehlt?
Danke für Eure Hilfe
LG Fancylady