Rano
Die fortgeschrittene Schwangerschaft Deiner Frau ist jedenfalls ein Grund für einen begründeten Widerspruch (Sozialklausel)
Ich denke schon, dass spätestens ein RA die Kündigung aushebeln kann. Schliesslich hat die VM durch Eure Mietzahlung Einnahmen, die wegfallen würden, wenn Ihr auszieht.
Dadurch liesse sich die Begründung 'wirtschaftliche Notlage' durchaus in Zweifel ziehen.
WERBEHASSER
Ralph
hh
Auch die sehr kurze Mietzeit von weniger als einem Jahr spricht für Euch. Der Vermieter muss schon sehr glaubwürdig darlegen, warum bei Mietvertragsabschluss der Eigenbedarf noch nicht vorhersehbar war.
Hinzu kommt, dass Ihr Euch aufgrund der Schwangerschaft Deiner Frau auf einen sozialen Härtefall berufen könnt und daher gegen die Kündigung widerspruch einlegen solltet.
Dass die Kündigung von einem Anwalt verfasst wurde heißt nicht unbedingt, dass Ihr chancenlos seid. Der Anwalt wurde von der Vermieterin dafür bezahlt, diese Kündigung zu schreiben.
Es ist daher angebracht auch von Eurer Seite einen Rechtsanwalt einzuschalten oder mindestens zum Mieterverein zu gehen.
Sib0
Es ist daher angebracht auch von Eurer Seite einen Rechtsanwalt einzuschalten oder mindestens zum Mieterverein zu gehen.[/quote:d9d7e]
Wir sind leider kein Mitgleid in einem Mieterverein.Als ich heute mittag meinen Rechtschutz auf Deckung angesprochen habe,wurde mir gesagt das meine reschtschutz versicherung kein Mietrecht beinhaltet <!-- s --><!-- s -->
Kann man zum Miterschutz auch ohne Mitgleidschaft gehn ?
Rano
Obwohl die Satzungen dies zwar meist verbieten, drückt man beim Mieterverein oft ein Auge zu und läßt Dich Mitglied werden um 5 Miuten später Deine Beratung durchzuführen.
Gruß
Ralph