Gast hat diese Frage gestellt
Als ich mit meinem Studium begonnen hatte, zog ich in eine WG mit 10 Mitbewohnern. Wie die vorigen Semester fand auch wieder eine Party statt, bei der der Teppich beschädigt wurde (Brandlöcher; allerdings nur bei genauem Hinschauen sichtbar). Der Schaden hält sich also in Grenzen.
Die Vermieterin möchte nun den kompletten Teppich ersetzt haben, welcher laut ihrer Aussage 7 Jahre alt ist. Wir vermuten allerdings, dass er um einiges älter ist, da ein Vormieter von uns vor 7 Jahren eingezogen ist und er sagt, dass der Teppich damals nicht neu war. Eine Rechung über den alten Teppich legte sie uns auf Verlangen nicht vor. Sie möchte nun von jedem 40 Euro haben, also insgesamt 400 Euro für einen 7 Jahre alten Teppich. Im Klartext möchte sie sich einen neuen Teppich finanzieren, den bereits unsere Vormieter schon beschädigten.
Normalerweise müssten wir den Teppich doch nur anteilig bezahlen (Restbuchwert nach 7 Jahren)?
Gibt es Sonderregelungen bezüglich WG´s. Wie wir von unseren Vormietern wissen, haben diese Rockkonzerte in der Wohnung gefeiert.
Als wir Neuen eingezogen sind, waren auch bereits Brandlöcher in dem Teppich, allerdings nur bei genauem Hinschauen sichtbar. Leider haben wir diese Mängel nicht angezeigt.
Im März bin ich ausgezogen und habe mich geweigert 40 Euro zu bezahlen. Die Vermieterin hat natürlich die 170 Euro Kaution einbehalten (was ja auch in Ordnung ist).
Wie kann ich nun die Kaution zurückbekommen? Denn der Vermieter darf diese ja einbehalten für entstandene Schäden. Allerdings bin ich bzw. wir nicht mit der Höhe einverstanden. Nach unseren Berechnungen sind es für jeden ca. 10-15 Euro, wenn überhaupt.
Ist die Vermieterin verpflichtet uns die Rechnung des Teppichs vorzuzeigen bzw. einen Alternachweis zu erbringen?
Wäre super, wenn jemand einen Rat wüßte! Im Voraus schonmal vielen Dank!