Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin.

Am 15. Januar 2004 hatte ich meine Wohnung in Hamburg gekündigt und wohne seitdem woanders. Erst HEUTE, also am 17.11.2005 kommt plötzlich von der Wohnbaugesellschaft eine "Umlagenberechnung" (obwohl ich meine, damals sogar ne Rückzahlung nach der Endabrechnung bekommen zu haben) in Höhe von 116,56 Euro!

Ist das rechtmässig, erst heute damit zu kommen?

Desweiteren stehen da eigenartige Einträge drin, die kaum zu entschlüsseln sind:

"Berechnung der Umlage für Betriebskosten (Abrechnungsperiode 01.01.2004 - 31.12.2004)
(daran beteiligt nur für die Zeit vom 01.01.04 bis 15.01.04)"
Dann folgen einige Kleinbeträge mit dem Anhang "f.d.Zeit vom 01.01.04 - 15.01.04".

Aber unter einem Eintrag, bei dem diese Zeitbegrenzung nicht steht, bei den Kosten f. "Be- u. Entwässerung" stehen 90,96 Euro! Das kann doch nicht sein oder? Was ist das überhaupt? Außerdem ist auch Grundsteuer eingetragen. Die muss man doch gar nicht zahlen, wenn im Mietvertrag nicht darauf hingewiesen wird, oder?

Was nun?
Stichwörter: rechtens + umlagenberechnung + heute + jan

2 Kommentare zu „Umlagenberechnung von Jan. 04 kam heute. Rechtens?”

Susanne Experte!

1. Die Abrechnung ist noch "in time", möglich bis Ende dieses Jahres.
2. Sie zahlen für die 15 Tage anteilig auf alle auf dies Wohnung angefallenen Kosten im Abrechnungszeitraum 1.1.2004-31.12.2004.
3. Dies gilt für alle Positionen der Abrechnung: die 90.- sollten beanstandet werden!
4. Sie zahlen nur NK, die im Mietvertrag auch vereinbart sind nach dem dort vereinbarten Umlageschlüssel. Es sei denn, im Mietvertrag heisst es Nebenkosten nach der II Berechnungsverordnung.

Levare

Danke für die Hilfe!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.