Mieter
Zu1.) die Kaution muss bis spätestens 6 Monate nach Mietende abgerechnet werden. Der Vermieter kann allerdings einen Betrag in Höhe einer noch zu erwartenden Betriebskostenzahlung einbehalten.
Zu2.) Die Betriebskostenabrechnung muss bis 31.12.2006 eintreffen, sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.
Zu3.) Wollen nur auf Nummer sicher gehen, weil manche Mieter die Kaution auf ein neueingerichtes oder anderes Konto überwiesen haben möchten.
snoozy
Vielen Dank für Deine Antwort.
Nun noch eine Sache bzw. Frage: Können die Vermieter zum jetzigen Zeitpunkt einen Teil der Kaution einbehalten, wenn sie jetzt der Meinung sind, dass bei meinem Auszug Mängel in der Wohnung waren? Ich habe nämlich leider keine Kopie des Übergabeprotokolls bekommen.
Danke im Voraus.