Susanne
Hallo,
der VM kann bis zu 6 Monate nach Mietende noch Schäden geltend machen. Gibt es ein Abgabeprotokoll mit Dir und sind die Schäden dort nicht aufgeführt hat er Pech gehabt!
Waschbecken: stimmt, er kann nicht das alte entsorgen und das Geld für ein Neues von Dir verlangen. Schäden, für die Du verantwortlich bist, kannst Du auch über eine Privathaftpflicht laufen lassen, falls Du eine hast. Dann hätte er mit dem Waschbecken schon mal Pech gehabt...Aber auch so: ersetzen musst Du für Defekte nur den Zeitwert und nicht etwa ein neues Waschbecken. Dabei rechnet man den Anschaffungswert des alten Beckens, ca. 20 Jahre Lebensdauer minus Alter.
Das gilt für alle Schäden, die er meldet. Er kann also nicht einfach von der Kaution abziehen, was er will. Ich würde eine ordentliche Kautionsabrechnung verlangen.