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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten morgen zusammen,

habe gestern von meinem alten VM erfahren, das das Waschbecken, welches einen Riß schon beim Einzug aufwies, erneuert werden musste. Er hat dies bereits ausgetauscht und will mir dies von der Kaution abziehen. Er erwähnte, das es bereits über 800 € an Kosten entstanden seien. Die Kaution war 500 €. Ich habe das Gefühl, das er alle Altschäden, die beim Einzug bereits vorhanden waren, auf meine Kosten erneuern lassen möchte. Leider habe ich damals unterschrieben, das keine Mängel festgestellt wurden. Nur letzte Woche war es das Klo, davor die Küchenfliesen und gestern das Waschbecken. Jetzt hat er dies allerdings schon ausgetauscht. Darf er dies einfach so? Er liegt doch jetzt somit durch die Beseitigung seinerseits in der Beweislast, das das Waschbecken, welches er erneuert hat, auch das ist was dort gehangen hat. Sonst könnte er ja jedes x-beliebiges Waschbecken von der Straße nehmen und sagen, das es das gewesen war oder?
Soweit ich weiß, darf der VM nicht einfach so alles erneuern, dafür ist doch der Mieter zuständig oder?
Und kann der VM mehr als die Kaution verlangen? Schlimm ist das ich mir keinen Anwalt leisten kann, sonst würde ich ihn direkt vor Gericht ziehen.
Was kann ich tun um weiteres zu vermeiden?

Für Anregungen und Tipps bin ich sehr dankbar....
Stichwörter: Übernahme + altschäden

1 Kommentar zu „Übernahme von "Altschäden"”

Susanne Experte!

Hallo,
der VM kann bis zu 6 Monate nach Mietende noch Schäden geltend machen. Gibt es ein Abgabeprotokoll mit Dir und sind die Schäden dort nicht aufgeführt hat er Pech gehabt!
Waschbecken: stimmt, er kann nicht das alte entsorgen und das Geld für ein Neues von Dir verlangen. Schäden, für die Du verantwortlich bist, kannst Du auch über eine Privathaftpflicht laufen lassen, falls Du eine hast. Dann hätte er mit dem Waschbecken schon mal Pech gehabt...Aber auch so: ersetzen musst Du für Defekte nur den Zeitwert und nicht etwa ein neues Waschbecken. Dabei rechnet man den Anschaffungswert des alten Beckens, ca. 20 Jahre Lebensdauer minus Alter.
Das gilt für alle Schäden, die er meldet. Er kann also nicht einfach von der Kaution abziehen, was er will. Ich würde eine ordentliche Kautionsabrechnung verlangen.

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