fin
Welche Nebenkosten meinen Sie denn mit der Lagerhalle und den Garagen mitbezahlen zu müssen? Hier dürfte es sich doch nur um die Grundsteuer handeln. Bei Garagenvermietung aber zahlt ein Mieter nur einen Pauschalpreis, aber keine Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung. Eine Abrechnung bekommt er nicht. Nur wenn in Halle und Garagen auch Stromanschlüsse, Heizungen, Wasser sind, dann wäre das mit Anbringen von Zählern abzurechnen mit dem jeweiligen Mieter.
Die Grundsteuer sollte je nach QM-Größe der einzelnen Wohnung abgerechnet werden, nicht nach Personen.
Andreike
Hi
danke erstmal für die Antwort. Es ist mir schon klar, dass man bei einer Garagenmiete keine Nebenkostenabrechung bekommt. Alle Kosten die der Vermeiter durch die GArage hat muss er in der brutto-miete kalkulieren.
Mir geht es wie gesagt um die Grundsteuer, das Regenwasser und die Straßenreinigung. Grundsteuer und Regenwasser bemisst sich (zumindest auch) nach der Größe der Fläche (zusätzlich zum Wert, ob versiegelt oder nciht usw...) und die Straßenreinigung bemisst sich nach Länge des Grundstücks an der Straßenfront.
Mir geht es darum, dass diese Gebühren für das ganze Grundstück (welches wirklich ziemlich groß ist) erhoben werden und von unserem Vermieter an uns Mieter weitergegeben werden, obwohl wir ja mit dem Garagenhof, der Lagerhalle, dem Garten und dem großen Hof nix zu tun haben. Kann doch nicht sein, dass ich die Grundsteuer für die Lagerhalle mit bezahle.
Wenn die Halle woanders -getrennt von dem Grundstück- irgendwo stände, käme unser Vermieter ja auch nicht auf die Idee die Grundsteuer davon mit umzulegen.
Nur wo steht was dazu? Habe bis jetzt noch nix dazu irgendwo gefunden...
Gruß
fin
Sicherlich sollte der Vermieter die Grundsteuer für die Lagerhalle in die Bruttomiete für die Halle einfließen lassen und nicht die Mieter dafür bezahlen lassen. Sie sollten aber auch ganz sicher sein, dass Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen. Dazu gehört es zu wissen wie hoch die Grundsteuer für das gesamte Grundstück ist. Die Rechnung von der Kreisverwaltung hierfür können Sie beim Vermieter einsehen. Dann können Sie Ihren Anteil ausrechnen.
Falls noch nicht gemacht, also beim Vermieter Rechnungseinsicht fordern und schriftlich die Umlegung der grundsteuer nach Qm fordern.
Bei der Straßenreinigung sollte Ihnen auch nicht zuzumuten sein, dies vor der Lagerhalle zu tun, wenn diese fremdvermietet ist. Ebenso bei den Garagen.
Rano
Hallo!
Eure Beriebskostenabrechnung muß doch sowohl die Gesamtkosten pro Betriebskostenart, sowie einen Umlageschlüssel beinhalten. Aus diesem wäre abzulesen, ob und wie die Gewerbefläche und die Garagen berücksichtigt wurden.
Bzgl. der Grundsteuer könnte 556a (1) 2 helfen:
"Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."
Da es im MV wahrscheinlich keine Bemerkung über die Verteilung der Grundsteuer - bezogen auf den Gewerbeanteil - gibt, solltet ihr hier den Flächenanteil (Grundlage für "Verursachung" bestimmen.
Für Garagen gibt es in der Regel keine Betriebskosten-vorauszahlung und -abrechnung; ebensowenig eine Betriebskosten-Pauschale.
Hier trägt der Vermieter also die Betriebskosten - sie sind i.d.R. - mit der Garagemiete abgegolten. Somit ist (auch) die Fläche der Garagen und deren Anteil an der GrdSteuer herauszurechnen.
>Darüberhinaus werden die Positionen Grundsteuer, Regenwasser und Straßenreinigung pro Person umgelegt.
dritte Frage: Das ist doch seit 2004 nicht mehr rechtens, oder? (hier gilt doch 556a BGB, oder?)
556a regelt die "Standartlösung" für neue MV, läßt aber auch hierfür andere Augestaltungsmöglichkeiten offen! Für bestehende MV hat dies keine Änderung zwingend zur Folge.
>Wir 53qm-Dachgeschoss-Wohnung
>70-80qm alleine
>90-10qm zu zweit.
>Mein Freund und ich sollen für 2005 über 1150 € ... [kalte] Betriebskosten zahlen.
Das ist happig!
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