Gast hat diese Frage gestellt
Hallo.
Bin gerade dabei von privat eine Wohnung anzumieten.
Frage 1:
Im Vertrag (wie auch in mehreren Fassungen MV's die ich in Schreibwarenläden begutachtete) ist keine Angabe zu machen wie die QM-Zahl der Wohnung ist. Ist das gesetzlich so OK? Muss die nicht drinne stehen? Denn ich denk, im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung sollte das schon mit bei stehen.
Frage 2:
Die Kaution muss doch vom Vermieter als Bürgschaft angelegt werden!? Oder? Der Vermieter kann also nicht beispielsweise, das Geld einstecken und "aufbewahren"...
Danke im Voraus für die Beantwortung!