Der_Mario
Kannst Du die entsprechende Klausel mal bitte zitieren?
Susanne
Sorry, egal wie das geschrieben ist, aber das ist natürlich Schwachsinn.
So eine Klausel ist nicht gültig, weil Verstoß gegen Treu und Glauben.
Der Mieter kann kündigen, wann er will. Will der VM einen längerfristigen Vertrag, so soll er vom gegenseitigen Kündigungsausschluss Gebrauch machen.
So eine Gebühr ist nicht zulässig.
bendruweit
"§ 32 Sonstige Vereinbarungen
Um Kurzmietzeiten von weniger als 12 Monaten zu vermeiden, wird ausdrücklich vereinbart: sollte der Mieter aus persönl. Gründen innerhalb des ersten Jahres wieder kündigen, so ist er mit einer Abstandszahlung in Höhe von zwei Monatsmieten einverstanden. (...)"
Der_Mario
Ich denke, da hat Susanne vollkommen Recht. Das verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und wäre somit unzulässig bzw. nichtig.