Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Stripperinnen vermitteln erlaubt?

Das Arbeitsamt darf ArbeitnehmerInnen nicht in gesetz- oder sittenwidrige Beschäftigungsverhältnisse vermitteln. Gleiche Vorbehalte gelten gegen Arbeitsverhältnisse, in denen die Gefahr der Nichteinhaltung von Arbeitsverträgen besteht. Diese Grundsätze hat das Arbeitsamt zu beachten, wenn es um die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Striptease-Tänzerinnen geht.

Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 7 RAr 24/96
Stichwörter: stripperinnen + vermitteln + erlaubt

0 Kommentare zu „Stripperinnen vermitteln erlaubt?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.