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Sansuela aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Wenn eine Hausverwaltung in Vertretung des Vermieters aus Sicht des Mieters wiederholt nicht in beidseitigen Interesse handelt, kann dann der Vermieter selbst angeschrieben werden ?

5 Kommentare zu „Kündigung – Schreiben an Vermieter / Wohnungsinhaber”

edy Experte! 14.03.2010 18:59

Hallo Sansuela,
Den Vermieter kann man immer direkt
anschreiben.
Die Sache ist, ob er reagiert.

lg
edy

Berthelstal Experte! 14.03.2010 19:54

Richtig, Ihr Vertragspartner ist der Vermieter.

Sansuela aktiver Benutzer 14.03.2010 21:39

Danke - kann die Adresse des Vermieters bei der Wohnungsverwaltung auf Verlangen abgeglichen werden ? (Also, dass die Adresse noch stimmt ?) Ist die Verwaltung verpflichtet diese anzugeben ?

edy Experte! 14.03.2010 21:50

Hallo Sansuela,
wenn die Hausverwaltung doch nicht mit-
spielt !!
Im Telefonbuch nachsehen ( online)

Evtl.bei VM anrufen usw.

lg
edy

Sansuela aktiver Benutzer 14.03.2010 22:05

Danke !
Vermieter ist nicht in den Telefoneinträgen zu finden. Habe bereits einen Brief geschrieben.

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