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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich befinde mich in einem Mietverhältnis mit einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, der SImm, es bezieht sich auf einen Atelierraum in einem alten Banhofsgebäude in Dresden, der Mietvertrag läuft mit Ende des Monats November aus da ich im September den Raum kündigte.
Mit Beginn des Monats Oktober wechselte das Objekt von der Allianz Immobielienverwaltung zur SImm, erst jetzt erhielt ich Post bezüglich des neuen Vermieters. Es werden die ausstehenden zwei Moantsmieten gefordert, jedoch ist das Eingangsportal (altes Metalltor) seit Oktober mittels einer Eisenkette verschlossen.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich mich schlichtweg nicht traute, über den Zaun zu klettern (wie soll ich auch wissen, dass eine Nutzung der Räumlichkeiten weiterhin erlaubt ist?) wäre eine sinnvolle Nutzung ohnehin nicht möglich gewesen, da die von mir fabrizierten Bilder und Objekte zu groß sind, um sie einfach mal über das Tor zu heben.

Desweiteren fordert der neue Besitzer eine höhere Miete, nämlich die alte Miete zzgl einer Umsatzsteuer von 16 %, ich bin esrt seit ca Juli Mieter des Raums.

Bin ich verpflichtet die ausstehenden zwei Moatsmieten zu zahlen? Wenn ja, muss ich der Forderung nach höherer Miete nachgeben?

MfG und vielen Dank,
Moritz
Stichwörter: unberechtigte + mieterhöhung

0 Kommentare zu „unberechtigte Mieterhöhung?”

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