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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin Moin!

Folgender Sachverhalt:
Im Mietvertrag setzt sich die Miete aus Kaltmiete und Betriebskosten zusammen. Die Aufstellung der Betriebskosten beinhalten gemäß Anlage 3 zu § 27 II.BV auch die Aufzugskosten und die Kosten für den Breitbandkabelanschluss.
Mein Vermieter hat nun vergessen, die Kosten für Kabel und Aufzug in die Vorrauszahlung mit einzubeziehen. Daraus ergab sich eine Nachzahlung obwohl ich ansonsten sogar etwas zurückbekommen hätte. Das war die Abrechnung für 2004.
Kann ich diese Nachzahlung zurückweisen?
Habe leider nur mündlich das Eingeständnis, dass der Vermieter diese Kosten schlicht und einfach vergessen hat mit hinzu zurechnen
Für 2005 hat er eine Erhöhung der Betriebskosten vorgenommen, so dass nun die Betriebskosten für Kabel und Aufzug enthalten sind.

MFG Seebär
Stichwörter: vergessen + kosten

3 Kommentare zu „Kosten vergessen”

Susanne Experte!

Bei einer Vorauszahlung gibt es immer Abrechnung, aus der sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt. Hätten Sie weniger geheizt oder weniger Wasser verbraucht, gäbe es vielleicht ein Guthaben für 2004.

Aus der Abrechnung sehen Sie die auf Ihre Wohnung angefallenen Kosten aus 2004, Sie schulden die Gesamtkosten, die der VM vorgestreckt hat, unabhängig von der Höhe der monatlichen Vorauszahlungen.

Oder kurz gesagt: Sie müssen die Nachzahlung leisten, wenn die Abrechnung insgesamt korrekt ist!!!

Seebaerxx

Hallo Susanne,

schon klar das weniger Verbrauch weniger Kosten bedeuten. Wie gepostet habe ich das ja sogar geschafft und hätte dafür etwas zurück bekommen.
Da sind aber nun diese Kabel und Aufzugskosten und die kommen auf einmal mit hinzu. Da steht bei der Abrechnung Vorauszahlung 0,00 €.
Im Mietvertrag zur Berechnung der Miete steht aber drin, dass sich die Betriebskosten und die sich ergebende Vorauszahlung aus eben auch Aufzugs und Kabelkosten zusammensetzt.
Wegen den Kosten für Aufzug und Kabel muß ich nachzahlen und nicht wegen einem erhöhten Verbrauch von was auch immer.

Das wäre ja fast so als mietet man ein Auto und bei der Rückgabe des Autos sagt der Vermieter: "Für die Nutzung des Blinkers und des Radios müssen sie nachzahlen das habe ich vergessen in den Mietpreis zu rechnen"
Schon klar das der Vergleich hinkt aber in etwa ist/war es ja so.

Wenn der VM vergißt etwas zu berechnen, kann er es nicht nachträglich in vollem Umfang. Mir ist als habe ich da im BGB was gelesen.

Viele Grüße Seebär

Susanne Experte!

Mir ist als habe ich da im BGB was gelesen.
[/quote:012a6]
Da kenne ich einen guten Arzt..... <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Noch mal ganz von vorn: [/b:012a6]Im Mietvertrag wird vereinbart, dass Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind. Entweder, es wird auf die II. Berechnungsverordnung verwiesen oder die gesamt-möglich-abrechenbaren Nebenkosten werden aufgezählt. Möglicherweise wird noch ein Umlagenschlüssel festgelegt, ob nach qm oder gemeldeten Personen abgerechnet wird. Sind Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden, wird nach Verbrauch abgerechnet.
Kabel und Aufzug gehören auch zu den Nebenkosten!!!
Die monatliche Vorauszahlung als Summe gilt für alle[/b:012a6] Nebenkosten. Sollte in der Abrechnung die Vorauszahlung jeweils aufgeteilt sein, ist das ein Fehler vom Vermieter und wird so auch nicht gemacht. Unterm Strich sollte demnach stehen: Summe der Kosten, die während des Wirtschaftsjahres auf die Wohnung und ihre Bewohner entfallen und die Summe der geleisteten Vorauszahlung (Monatl. x12). Daraus ergibt sich Guthaben oder Nachzahlung.
Es ist immer schlecht, wenn auch der VM keine Ahnung von dem hat, was er tut und es dem Mieter nicht erklären kann.

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