Gast
Hallo Angela,
frage beim Einwohnermeldamt an, ob diese Leute gemeldet sind. In der Regel gilt, ab 3 Wochen Aufenthalt zählt nicht mehr als Besuch. Weiterhin sind bestimmte baurechtliche Bestimmungen einzuhalten, wenn man Räume vermietet. In diesem Fall sind sie garantiert nicht eingehalten. Kellerräume dürfen in der Regel wegen Brandschutz nicht vermietet werden. Außerdem sind einzelne Räume keine abgeschlossene Wohnung.
Wenn sie telef. keine Auskünfte geben, mache es schriftlich. Als Begründung kannst Du ruhig Deine Gründe nennen.
Oder frage vorher Deine Vermieterin und sage ihr, dass Du Dich erkundigen wirst bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde. Sie und ihr Besuch können dann evtl. mächtigen Ärger bekommen. Wer beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet ist, muss z. B. mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Vielleicht lenkt sie dann ein.
Tschüss Maria
Susanne
Wenn es ihre Gäste sind, kann sie doch auch die Kosten tragen!
Erwidern Sie beim nächsten mal, dass Sie nicht daran denken, für die Gäste der VM zu zahlen!