Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einem Haus, mit folgender Einteilung:

OG- abgeschlossene Wohnung mit 103 m² (wohnt der Eigentümer
der Wohnung)

EG – abgeschlossene Wohnung mit 103 m² (wohne ich zur Miete)

KG – 3 Kellerräume (2 davon gehören mir) , Waschküche,
1 Dusche, 1 WC, 1 Küche und ein Wohnzimmer.

Seit fast 2 Jahren lebt in dem Wohnzimmer, Küche, Dusche und WC ein Pärchen, welches anscheint noch nicht mal hier polizeilich gemeldet, da an der Klingel und am Briefkasten kein Namensschild sich befindet.
Diese bewohnten Räume gehören der Eigentümerin aus dem OG.

Es handelt sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung.
Alle im KG befindlichen Räume sind von einem Flur aus zugebar.
Nun weigert sich diese Eigentümerin, dass die Nebenkosten neu aufgeteilt werden, sei es durch, drei Parteien oder nach m² Fläche.
Da sie immer sagt, es wären Ihre Gäste!!!!
Also geht alles 50- 50.
Ich sehe das nicht mehr ein.
Das einzige was gerecht aufgeteilt wird, sind die Heizkosten, da sich in den Räumen Heizkörper befinden und es dann nach der m² Fläche geht.
Aber was ist Müllkosten, Allgemeinstrom u.a.?

Es wäre toll, wenn mir jemand antworten könnte.

Gruss Angela
Stichwörter: geht + haus + parteien + abrechnung + familien

2 Kommentare zu „3 Familien im Haus, Abrechnung geht nur durch 2 Parteien?”

Gast Experte!

Hallo Angela,

frage beim Einwohnermeldamt an, ob diese Leute gemeldet sind. In der Regel gilt, ab 3 Wochen Aufenthalt zählt nicht mehr als Besuch. Weiterhin sind bestimmte baurechtliche Bestimmungen einzuhalten, wenn man Räume vermietet. In diesem Fall sind sie garantiert nicht eingehalten. Kellerräume dürfen in der Regel wegen Brandschutz nicht vermietet werden. Außerdem sind einzelne Räume keine abgeschlossene Wohnung.

Wenn sie telef. keine Auskünfte geben, mache es schriftlich. Als Begründung kannst Du ruhig Deine Gründe nennen.

Oder frage vorher Deine Vermieterin und sage ihr, dass Du Dich erkundigen wirst bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde. Sie und ihr Besuch können dann evtl. mächtigen Ärger bekommen. Wer beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet ist, muss z. B. mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Vielleicht lenkt sie dann ein.

Tschüss Maria

Susanne Experte!

Wenn es ihre Gäste sind, kann sie doch auch die Kosten tragen!
Erwidern Sie beim nächsten mal, dass Sie nicht daran denken, für die Gäste der VM zu zahlen!

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