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Gehaltserhöhung für alle
Unternehmen dürfen nicht einzelne Mitarbeiter von turnusmäßigen Lohnanhebungen ausschließen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/M. in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben der Klage eines Sachbearbeiters gegen ein Dienstleistungsunternehmen statt und sprachen ihm die verweigerte Gehaltserhöhung von rund 60 Euro monatlich zu (1 Ca 7342/04).
Der Mann kam über eine Unternehmensfusion zu seinem neuen Arbeitgeber. Weil er sich geweigert hatte, nach dem Betriebsübergang einen neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Konditionen zu unterschreiben, schlossen ihn die neuen Vorgesetzten von der Gehaltserhöhung aus. Laut Urteil verstößt dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht. Die regelmäßige Lohnerhöhung habe lediglich den Zweck eines Ausgleichs zur allgemeinen Inflation und sei nicht an bestimmte Leistungen der einzelnen Beschäftigten geknüpft. Deshalb dürfe auch nicht ein bestimmter Mitarbeiter hiervon ausgeschlossen werden