smile30625 12.10.2009 15:33
Hallo,
wenn die besagten Klauseln Teil des Formularmietvertrages sind, der Ihnen vom Verwalter zur Unterschrift vorgelegt wird, können Sie ruhig unterschreiben. Wenn die Verwaltung aus Inkompetenz ungültige Vertragsformulare verwendet, ist das deren Problem. Dass Ihnen die Nichtigkeit dieser Klauseln bekannt ist, bewirkt nicht, dass diese Regelungen wirksam werden.
Viele Grüße
smile