Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich habe Heute Abend die fristlose Kündigung von meiner WG bekommen. Grund: Zahkungsverzug - 2 Monatsmieten!

Nun zur Geschichte:

Beim Mietvertragsabschluss musste ich eine Einzugsermächtigung abgeben. Mein Vermieter hat auch die Mieten abgebucht, aber immer unregelmäßig. Mal eine Miete, mal nur die Betriebskosten. Oft aber hat er die Mieten Rückwirkend abgebucht. Knapp zwei Monate hatte er keine Miete mehr eingezogen und plötzlich einige Tage vor dem 01.08 zwei Mieten zusammen. Diese sind leider zurück gegangen. Ich habe diese dann sofort überwiesen (3 Tage später).

Es erfolgte die fristlose Kündigung, geschrieben am 03.08. Das Geld wurde aber am 02.08 bei denen gebucht. So habe ich keinen Rückstand mehr. Die Fristlose wollen die trotzdem aufrecht halten.

Das schlimme ist, dass ich für diesen ganzen Mist nichts kann. Hätten die pünktlich abgebucht, wäre nichts passiert.

Nun das nächste:

Die Kündigung ist nicht von dem Vermieter ( Mietvertrag, zahlung der Miete ) gekommen, sondern von einer andere Hausverwaltung (Eigentümer oder so ) Mit denen habe ich aber keinen Vertrag. Und die Miete zahle auch nicht an die.

Meine Frage nun:

Ist die Kündigung unrechtmäßig?

Bitte um Feedback.

Danke.
Stichwörter: fristlose + kündigung + vermieter

1 Kommentar zu „Fristlose Kündigung vom Vermieter”

Susanne Experte!

Kündigen kann Dir tatsächlich nur Dein Vertragspartner, der Vermieter. Vermieter muss allerdings nicht immer der Eigentümer sein.
Bei einer "Fristlosen" wird die Kündigung unwirksam, wenn alle Aussenstände beglichen sind.
Allerdings: das kann man sich nur einmal in 2 Jahren leisten
und
der "kluge" Vermieter schreibt gleichzeitig eine "hilfsweise fristgerechte" Kündigung mit rein, d.h. dass eine fristgerechte Kündigung aufrecht erhalten wird, auch wenn die fristlose durch Zahlung nichtig wird.

Mein Tip:
Den Vermieter schriftlich informieren:
1. dass durch seine unregelmässigen Abbuchung nicht nachgehalten werden kann, ob die Abbuchungen korrekt sind und für welchen Monat
2. dass er duch seine Art der Abbuchung eine fristlose Kündigung verursacht hat (Kopie beilegen)
3. dass Du aus diesen Gründen das Lastschrifteinzugsverfahren stornierst (Widerruf auch bei der Bank) und Deine Miete + NK ab dem (Datum) per Dauerauftrag überweisen lässt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.