Susanne
Kündigen kann Dir tatsächlich nur Dein Vertragspartner, der Vermieter. Vermieter muss allerdings nicht immer der Eigentümer sein.
Bei einer "Fristlosen" wird die Kündigung unwirksam, wenn alle Aussenstände beglichen sind.
Allerdings: das kann man sich nur einmal in 2 Jahren leisten
und
der "kluge" Vermieter schreibt gleichzeitig eine "hilfsweise fristgerechte" Kündigung mit rein, d.h. dass eine fristgerechte Kündigung aufrecht erhalten wird, auch wenn die fristlose durch Zahlung nichtig wird.
Mein Tip:
Den Vermieter schriftlich informieren:
1. dass durch seine unregelmässigen Abbuchung nicht nachgehalten werden kann, ob die Abbuchungen korrekt sind und für welchen Monat
2. dass er duch seine Art der Abbuchung eine fristlose Kündigung verursacht hat (Kopie beilegen)
3. dass Du aus diesen Gründen das Lastschrifteinzugsverfahren stornierst (Widerruf auch bei der Bank) und Deine Miete + NK ab dem (Datum) per Dauerauftrag überweisen lässt.