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Lebensdauer<br />
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Für einen Teppich mittlerer Qualität setzen Gericht eine Lebensdauer von 10 Jahren an. Ein Teppich besserer Qualität kann 15 Jahre halten. Es besteht aber kein Grundsatz, wann der Vermieter den Teppich austauschen muss. Das entscheidet der Einzelfall.<br />
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Schadenersatz<br />
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Weist der Teppich mehr Tritte auf als üblich, kann der Vermieter Entschädigung verlangen. Der Mieter haftet für Schäden auf dem Teppich wie Brandlöcher, größere Flecken oder Hundespuren. Die Schadensberechnung berücksichtigt den Wertverlust: <br />
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Liegt der Teppich zehn Jahre flach, darf der Mieter alle zwei Jahre 20 Prozent vom Neuwert abziehen. <br />
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Hat der Teppich aber ein hohes Alter erreicht, kann der Vermieter gar keine Ansprüche mehr stellen. <br />
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Auszug<br />
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Beim Auszug ist es Sache des Vermieters, den Teppich zu reinigen. Schönheitsreparaturen schließen eine Reinigung des Teppichs nicht ein. Will der Vermieter die Reinigung in die Hände des Mieters legen, muss er eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag einbauen. Es reicht dann aber, wenn der Mieter selbst, aber fachgerecht zum Gerät greift.