Berthelstal 20.07.2011 00:22
S I E mieten und beziehen die Wohnung in dem Zustand wie sie sich darstellt.
Ob die Wohnung beziehbar ist, bestimmen Sie ganz allein.
Sie müssen bei der Übergabe der Wohnung lediglich den fehlenden Bodenbelag im Protokoll festhalten lassen.
Bladder 20.07.2011 06:30
In solchen Fällen sollte man prüfen, ob die Trittschalldämmung den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Möglicherweise ist aus diesem Grund der Vermieter gezwungen diesen Mangel vor Einzug eines neuen Mieters zu beheben.
Mit größter Wahrscheinlichkeit dann, wenn unter dem angesprochenen Raum noch andere Menschen wohnen.
Von über's Ohr gehauen kann wohl keine Rede sein. Der Mietinteressent hat in einem solchen Fall bei der Besichtigung der Wohnung geschlafen.
Gotthilf 20.07.2011 07:36
Es gibt auch noch die Möglichkeit, noch durchzuführende Arbeiten seitens des Vermieters in den Mietvertrag mit aufzunehmen.
Oft werden solche Vereinbarungen vor Unterschrift von Hand zugefügt.
Das setzt allerdings voraus, dass diese Themen vor Vertragsunterzeichnung ausgehandelt werden.
Bladder 20.07.2011 07:41
Entscheidend ist aber, dass der Mieter keinen rechtlichen Anspruch auf einen Bodenbelag hat.
Die Wohnung in diesem Beispiel wäre "beziehbar", weil so gemietet.
Moabiter 20.07.2011 12:16
Vielen Dank für die schnellen Antowrten.