Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Moabiter hat diese Frage gestellt
Hallo Community,

Ich werde demnächst mit 2 Freunden zusammen in eine 3-zimmer wohnung ziehen, in der 1 Zimmer keinen Bodenbelag hat, d.h. nur Spanholzplatten, in den anderen 2 Zimmern ist Laminat verlegt. Im Mietvertrag ist zum Thema Fußboden nichts zu finden.
Meiner Meinung nach muss der Vermieter dafür Sorgen, dass die Wohnung "beziehbar" zum Zeitpunkt des Einzugs ist, was auch einen durchgängigen Bodenbelag voraussetzt.
Meine frage an Euch ist nun, ob ich damit im Recht bin. Muss der Vermieter für einen durchgängigen Bodenbelag sorgen, oder sich evtl. an den Kosten für eine Neuanschaffung beteiligen?
Oder wurden wir über's Ohr gehauen, da wir es nicht sofort vor der Unterzeichnung des Vertrags beansprucht haben. Einzug wäre anfang September.


Lg

Moabiter

5 Kommentare zu „Bodenbelag nur teilweise vorhanden”

Berthelstal Experte! 20.07.2011 00:22

S I E mieten und beziehen die Wohnung in dem Zustand wie sie sich darstellt.
Ob die Wohnung beziehbar ist, bestimmen Sie ganz allein.
Sie müssen bei der Übergabe der Wohnung lediglich den fehlenden Bodenbelag im Protokoll festhalten lassen.

Bladder Experte! 20.07.2011 06:30

In solchen Fällen sollte man prüfen, ob die Trittschalldämmung den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Möglicherweise ist aus diesem Grund der Vermieter gezwungen diesen Mangel vor Einzug eines neuen Mieters zu beheben.
Mit größter Wahrscheinlichkeit dann, wenn unter dem angesprochenen Raum noch andere Menschen wohnen.

Von über's Ohr gehauen kann wohl keine Rede sein. Der Mietinteressent hat in einem solchen Fall bei der Besichtigung der Wohnung geschlafen. :)

Gotthilf Experte! 20.07.2011 07:36

Es gibt auch noch die Möglichkeit, noch durchzuführende Arbeiten seitens des Vermieters in den Mietvertrag mit aufzunehmen.
Oft werden solche Vereinbarungen vor Unterschrift von Hand zugefügt.
Das setzt allerdings voraus, dass diese Themen vor Vertragsunterzeichnung ausgehandelt werden.

Bladder Experte! 20.07.2011 07:41

Entscheidend ist aber, dass der Mieter keinen rechtlichen Anspruch auf einen Bodenbelag hat.
Die Wohnung in diesem Beispiel wäre "beziehbar", weil so gemietet.

Moabiter 20.07.2011 12:16

Vielen Dank für die schnellen Antowrten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.