Susanne
Meinst Du das Innenverhältnis?
Für den Fall, dass sie zahlungsunfähig ist und Du dann den Teilbetrag zurückfordern kannst?
kleeblatt
ja, das meine ich. Wenn ich also quasi einen Vertrag zwischen uns (den 2 Mietern) aufsetze, und nach Unterschrift dieser im Streitfall auch Gültigkeit hat?
Susanne
Ja, natürlich kannst Du da einen Vertrag aufsetzen, der gültig ist, z.B. eine fifty/fifty Regelung etc.