FischkoppStuttgart
2. Der Mieter darf jederzeit die Schlösser austauschen. Er hat ein Sondernutzungsvertrag mit Ihnen.
1. Der Im Vertrag angegebene Vertragspartner (Ehemann) ist der Vertragspartner. Er ist für die Miete Zuständig!
Bitte setzen sie sich mit einem Anwalt in Verbindung, damit sie Ihr Geld ggf einklagen können!