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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Folgendes Problem habe ich zur Zeit:

Ein Paar (nicht verheiratet) hat eine Wohnung angemietet. Dabei wurde im Mietvertrag nur der Mann als Mieter angegeben, jedoch haben beide den Vertrag unterschrieben.
Jetzt haben sich die beiden getrennt. Er ist ausgezogen, sie blieb in der Wohnung, ist jedoch offensichtlich mittellos, zahlt keine Miete und hat zudem die Schlösser ausgetauscht.
Meine Fragen:

1) Wer ist Mieter der Wohnung? Beide, weil von beiden der Vertrag unterschrieben wurde oder nur er, weil er als Mieter bezeichnet wurde.

2) Darf der Mieter so ohne weiteres die Schlösser austauschen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Stichwörter: problem + mietern

1 Kommentar zu „Problem mit Mietern”

FischkoppStuttgart Experte!

2. Der Mieter darf jederzeit die Schlösser austauschen. Er hat ein Sondernutzungsvertrag mit Ihnen.

1. Der Im Vertrag angegebene Vertragspartner (Ehemann) ist der Vertragspartner. Er ist für die Miete Zuständig!

Bitte setzen sie sich mit einem Anwalt in Verbindung, damit sie Ihr Geld ggf einklagen können!

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