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Einfriedung eines Hausgrundstückes
LG Koblenz Leitsatz:
Ein fehlendes Gartentor und eine fehlende Bepflanzung des Vorgartens stellen bei einem vermieteten Einfamilienhausgrundstück keinen Mangel der Mietsache dar.
Nach Auffassung der Kammer setzt die ordnungsgemäße Anlage eines Gartens auch nicht zwingend eine Einfriedung voraus. Auch für den einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter muß es dem Vermieter überlassen bleiben, wie die Einfriedung konkret vorgenommen wird.
LG Koblenz Az. 12 S 153/98 vom 25.11.1998