Susanne
Warmmiete von 420 € (...) Da die Nebenkostemabrechnungen aber immer mit sehr hohen Nachzahlungen verbunden [/quote:b3552]
Was ist denn nun vereinbart? Eine Warmmiete (inkl. Heizung) und separate Nebenkostenvorauszahlungen (für kalte BK?)
Ein Blick in den Mietvertrag sollte weiterhelfen.
danton800
Die Heizkosten werden über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Vertraglich (!) vereinbart sind 420 € Warmmiete. Diese setzten sich aus 335 € Netto-Mietzins + 85 € Nebenkostenvorauszahlung zusammen. Soweit zum schriftlich fixierten Teil des Mietvertrags.
Die seperate Nebenkostenvorauszahlung von 80 € monatlich, die ich im Jahr 2005 freiwillig bezahlt habe, hingegen ist nicht schriftlich festgehalten. Ich habe diese 80 € monatlich freiwillig bezahlt da ich eine Nebenkostennachzahlung von ca.1000 € im Jahr zuvor hatte. Die freiwillige Nebenkostenvorauszahlung habe ich im Januar 2006 rückgängig gemacht. Dennoch möchte der Vermieter diese 80 € monatlich von mir haben. Er begründet dies mit einem Satz aus dem Mietvertrag: "Ergibt sich aufgrund einer Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung, so kann der Vermieter die Vorauszahlung angemessen erhöhen."
Darf er das so einfach? Kann er eine höhere Nebenkostenvorauszahlung fordern der ich nicht vertraglich zugestimmt habe? Wie sieht die Rechtslage hierbei aus?
Vielen Dank im Voraus !