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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

wir haben den Mietvertrag für unser Haus fristgerecht zum 31. Juli gekündigt. Der Vermieter wollte nun schon vorab im Haus diverse Renovierungsarbeiten durchführen, was für uns auch ok war. Im Zuge dieser Arbeiten hat er ab dem 27. auch bereits den Strom etc. wieder auf sich umgemeldet und auch die Sicherungen ausgeschaltet. Dabei hat er leider übersehen, daß wir noch verschiedene Sachen im Kühlschrank hatten, die ich dann am 29. entsorgen mußte, nach drei Tagen ohne Kühlung.

Der Vermieter lehnt nun eine Haftung dafür ab, da er sagt, daß er er die Kühlung unserer Lebensmittel nicht mit dem von ihm bezahlten Strom garantieren muß.

Kann ich nun von meiner Seite aus so agieren, daß wir dann auch nur die Miete bis zum 27. zahlen müssen und für die restlichen 4 Tage zurückfordern ? Ansonten war das Haus von uns bereits leer geräumt.


Gruß

Roland
Stichwörter: auszug + mietkürzung + vorzeitigem

1 Kommentar zu „Mietkürzung bei vorzeitigem Auszug”

Susanne Experte!

Stimmt-würde ich auch so machen. Wann wurde die Wohnung denn ordnungsgemäss übergeben, inklusive aller Schlüssel?

War die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch nicht übergeben, hätte er den Strom gar nicht ummelden dürfen!
Aber Achtung: der wird dann bei der Kautionsabrechnung nochmal rumzicken-

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