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Verdienst- und Entlohnung - Zuschüsse
21. März 2001 5 AZR 491/99 Der freiwillig bei einer Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer erhält laut Bundesmanteltarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt gem. § 32 (3) vom Arbeitgeber als Zuschuss die Differenz zwischen bezogenem Krankengeld und fiktivem Nettoarbeitsentgelt. Der Krankengeldhöchstsatz wird der Berechnung zugrunde gelegt, muß aber nicht erreicht werden. Zuschuss zum Krankengeld Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-G II) vom 1. November 1977 § 31
Aktenzeichen: 5AZR491/99 Paragraphen: BMT-GII§71 Datum: 2001-03-21