Susanne
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
Hier kannst Du alles nachlesen. 1. Hast Du Anspruch auf verbrauchsgerechte Abrechnung, warum sollte eine Zentralheizung gegen Verbrauchserfassungsgeräte an den Heizkörpern sprechen?
2. In Deinem Fall kannst Du die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen, siehe §12.
Warum Du mehr zahlen sollst als der andere Mieter kann Dir hier keiner sagen, das musst Du Deinen Vermieter fragen.
Alev
Das Problem ist, dass ich etwa schon im Jahr 700 Euro
vorrauszahle und ich am Ende des Jahres etwa 600 Euro wieder nachzahlen muss.Es kann doch nicht sein, dass ich so viel nachzahlen muss.
Wie ich schon gesagt habe, haben wir keinen Heizkostezähler. Der Gesamtbetrag der Heizkosten wird am Ende des Jahres unter den Mietern verteilt, je nach Fläche der Wohnungen.
Aber die Mieter über uns bekommen einen anderen Heizkostenrechnung als wir.Sie müssen doch auch einen gleichen Betrag bezahlen, da sie auch die gleiche Fläche wie wir zur Verfügüng haben.
MichaRecht
Hallo Alev,
Wenn die anderen Mieter vielleicht einen höheren Abschlag zahlen ist die Nachzahlung geringer mit anderen Worten es muss nicht gleich etwas nicht stimmen.
Du solltest erst einmal Widerspruch einlegen und die Unterlagen einsehen. Der Vermieter kann dir dann erklären wie sich das herleiten lässt. Selbst die Kürzung um 15% kann berücksichtigt sein. Das Urteil bezieht sich auf solch eine Kürzung.
(LG Hamburg, Urteil v. 15.01.1991 - AZ 16 S 402/8 HKA 92, 28
MfG
MichaRecht
Es ist nicht nötig, vollständige Gesetzestexte einzukopieren. Erst recht nicht, wenn in den Antworten schon ein Link dazu existiert.
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