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Alev hat diese Frage gestellt

















Hallo,

Ich brauche dringend einen Rat.Und zwar besitzt meine Mietwohnung keinen Heizkostenzähler.(Zentralheizung)
Am Ende des Jahres bekommen wir eine hohe Heizkostenabrechnung.Unsere Wohnung ist 86,13 m².
Unsere Mieter,die unterhalb und oberhalb von uns wohnen, und die gleiche Fläche bewohnen, bekommen am Ende des Jahres eine andere, geringere Heizkostenabrechnung als wir.
Die Differenz liegt meist zwischen 150-250 Euro.

Wie kann es sein,dass ich einen höheren Betrag zahlen muss als meine anderen Vermieter, die auch die gleiche Fläche zur Verfügung haben?

Hab ich das Recht, die Abrechnung zu verweigern?

Wie groß kann ich die Kosten absetzen,wegen verbrauchsunabhängiger Verteilung?

Vielen Dank

Bitte um schnellen Antwort

3 Kommentare zu „Zu hohe Heizkosten-keine Heizkostenzähler”

Susanne Experte!

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html

Hier kannst Du alles nachlesen. 1. Hast Du Anspruch auf verbrauchsgerechte Abrechnung, warum sollte eine Zentralheizung gegen Verbrauchserfassungsgeräte an den Heizkörpern sprechen?
2. In Deinem Fall kannst Du die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen, siehe §12.

Warum Du mehr zahlen sollst als der andere Mieter kann Dir hier keiner sagen, das musst Du Deinen Vermieter fragen.

Alev

Das Problem ist, dass ich etwa schon im Jahr 700 Euro
vorrauszahle und ich am Ende des Jahres etwa 600 Euro wieder nachzahlen muss.Es kann doch nicht sein, dass ich so viel nachzahlen muss.

Wie ich schon gesagt habe, haben wir keinen Heizkostezähler. Der Gesamtbetrag der Heizkosten wird am Ende des Jahres unter den Mietern verteilt, je nach Fläche der Wohnungen.
Aber die Mieter über uns bekommen einen anderen Heizkostenrechnung als wir.Sie müssen doch auch einen gleichen Betrag bezahlen, da sie auch die gleiche Fläche wie wir zur Verfügüng haben.

MichaRecht Experte!

Hallo Alev,
Wenn die anderen Mieter vielleicht einen höheren Abschlag zahlen ist die Nachzahlung geringer mit anderen Worten es muss nicht gleich etwas nicht stimmen.
Du solltest erst einmal Widerspruch einlegen und die Unterlagen einsehen. Der Vermieter kann dir dann erklären wie sich das herleiten lässt. Selbst die Kürzung um 15% kann berücksichtigt sein. Das Urteil bezieht sich auf solch eine Kürzung.
(LG Hamburg, Urteil v. 15.01.1991 - AZ 16 S 402/8 8) HKA 92, 28

MfG
MichaRecht


Es ist nicht nötig, vollständige Gesetzestexte einzukopieren. Erst recht nicht, wenn in den Antworten schon ein Link dazu existiert.
Die Moderation

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