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Verformung des Fußbodens
Minderung berechtigt
(keine Angabe der Höhe)
Die bauartbedingte Verformung des Fußbodens um einen Höhenunterschied von 5 cm zur Mitte des Fußbodens hin, die ein waagerechtes bzw senkrechtes Aufstellen von Möbeln in dem betreffenden Zimmer erschwert und damit den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, stellt auch dann einen Mangel der Mietwohnung dar, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung des Baus ein Verstoß gegen die damals geltenden Bauvorschriften nicht vorlag.
(AG Schöneberg, 103 C 207/99)