Berthelstal 25.10.2009 14:36
Die Nebenkostenabrechnung muß transparent sein.
Dem Verteilungsfaktor könnte einerseits die Personenzahl, aber andererseits auch die Wohnfläche zugrunde liegen.
Wenn die Gesamtkosten nach der Wohnfläche berechnet werden müsste dann die Fläche der Dachgeschoßwohng mit berücksichtigt werden.
Da Ihr Vermieter offensichtlich Probleme bei der Erstellung der Abrechnungen hat, wäre es dann auch denkbar, dass Sie ihm vielleicht Hilfestellung leisten und eine Abrechnung gemeinsam erstellen. Muß ja nicht immer sein, wenn ein Grundschema vorliegt, tut man sich das nächste Jahr schon leichter.
edy 25.10.2009 16:21
Hallo Rahel,
wie Bertelstal schon schrieb.
Und hier ein Beispiel:
http://www.inpopro.de/mietvertrag/nebenkostenabrechnung.pdf
lg
edy
Berthelstal 25.10.2009 17:58
Na, Hinweis von @edy ist doch schon was.
rahel 27.10.2009 11:40
Super, vielen Dank für Eure Antworten und das in der Tat sehr übersichtliche Bespiel einer Abrechnung.
Ich sehe das Ganze Eigentlich genauso. Auch wenn wahrscheinlich jeder fachkundige Jurist die mir vorliegende Abrechnung auseinander nehmen könnte, ist mir gar nicht daran gelegen, einen Streit vom Zaun zu brechen. Die Abrechnung entbehrt jedoch tatsächlich jeglicher Grundlage, so ist z.B. nicht einmal das Datum der Abrechnung angeführt, es sind keine Verbrauchswerte angegeben, usw.
Ich habe meinem Vermieter in der Tat schon angeboten, dass ich ihm dabei helfe. Das grundlegende Problem scheint bisher allerdings zu sein, dass er sich zwar eingesteht, dass etwas nicht in Ordnung ist, mit dieser Tatsache jedoch offensichtlich gut leben kann. Dass einer seiner Mieter damit nicht einverstanden sein könnte, scheint ihm bis dato völlig abwegig. Offensichtlich bin ich auch die einzige Partei, die etwas moniert hat.
Wie dem auch sei, er hat mir im letzten Telefonat zugesagt, dass er die Abrechnung korrigieren möchte und ich warte nun gespannt auf das Ergebnis. Fakt ist jedoch auch, dass ich den von mir geforderten Betrag nicht zahlen werde, bis das Ganze transparent dokumentiert ist. Ich werde unterdes einmal recherchieren, in weit ich innerhalb einer Frist offiziell Widerspruch einlegen muss.
Nochmals vielen Dank für das Feed Back.
Rahel