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Hallo,
wir haben vor fünf Jahren ein Haus bezogen und damals auch eine Kaution bezahlt. Ging etwas durcheinander, da die Kaution der letzten Wohnung mit verrechnet wurde. Jetzt -nach 5 Jahren - fällt dem Vermieter auf, dass eigentlich eine Monatsmiete zuwenig gezahlt wurde, er verlangt eine Nachzahlung. Ist er da im Recht oder gibt es auch bei Mietkautionsforderungen so etwas wie eine Verjährungsfrist?
danke für eure evtl. Hilfe
matthias