Berthelstal 24.10.2011 07:58
Kein Kommentar ! Mir einfach zu banal.
Forseti 24.10.2011 08:47
Ein verkalkter Wasserhahn ist sicherlich Grund für eine fristlose Kündigung oder eine Mietminderung von mindestens 100%.
Bladder 24.10.2011 09:04
Dieser Mangel gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Dazu § 535 BGB.
Ja, auch eine Mietminderung wäre möglich. Ich habe ein LG-Urteil gesehen, dass dem Mieter 2% Mietminderung wegen verkalkter Wasserhähne zugesprochen hat. Dazu § 536 BGB.
Auch eine Selbstvornahme nach § 536a BGB ist möglich, wenn der Vermieter nachweislich von dem Mangel weiß und nach Fristsetzung und Hinweis auf die Selbstvornahme keine Abhilfe schafft. Der Betrag der Reparatur wird nach einem Monat mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.
Da der Vermieter gute Ratschläge kennt, wie man das selbst macht, sollte er es auch selbst tun!
Zur Vorbeugung:
Eine mögliche Kleinreparaturklausel ist in diesem Fall nicht anwendbar, da es sich um einen Mangel handelt, der langfristig und ohne Einwirkung des Mieters entsteht.
Forseti 24.10.2011 10:13
Mal wieder eine tolle Antwort von Bladder!
Der nächste Fragesteller bemängelt die verdreckten Fensterscheiben durch Vogelkot. Das geschieht ja auch ohne Einwirkung des Vermieters.
Bin mal gespannt, welche Antwort Bladder hier hat.
Bladder 24.10.2011 13:43
Forseti
24.10.2011 10:13
Mal wieder eine tolle Antwort von Bladder!
Der nächste Fragesteller bemängelt die verdreckten Fensterscheiben durch Vogelkot. Das geschieht ja auch ohne Einwirkung des Vermieters.
Bin mal gespannt, welche Antwort Bladder hier hat.
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, wie ich diese Antwort einordnen soll.
Haben Sie in einem Mietrechtforum geantwortet, oder diskutieren Sie gerade bei einem Kaffeekränzchen über den Sinn von Vogelsch...e?
Die Frage, die Ihr recht äh ... eigenwilliger Beitrag enthält, ist so von Unwissenheit geprägt oder einfach albern provozierend, dass ich Ihnen raten möchte nur bei den Themen einen Kommentar abzugeben, wenn Sie auch das Thema im Griff haben und etwas im Sinne des Forums antworten können.
Mann oh Mann! Oder Frau?
Berthelstal 24.10.2011 14:19
@Forseti
@Bladder hat sich nur auf ein LG-Urteil bezogen und ist somit schon erwähnenswert.
Inwieweit ein anderes Gericht diesem Urteil folgen würde steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich denke, Ihr Beitrag ist und sollte wohl auch eher ironisch gemeint sein. Dieser Ironie würde ich mich allerdings anschließen, aber eben nur dieser.
Kussmaul 24.10.2011 15:22
Ein Dankeschön an Bladder für die inhaltlich kompetente Antwort. Das hilft mir wesentlich weiter.
Des Weiteren möchte ich mir nicht verkneifen "Forseti" auf das Forum zu verweisen, welches sich ausschließlich mit Ironie beschäftigt...dort treffen Sie Ihresgleichen, hier sind Sie schlichtweg falsch! Zudem möchte ich "Berthelstal" bitten sich in Erinnerung zu rufen, dass es für jedermann irgendwelche triviale Sachlagen gibt, mit denen man irgendwann in Berührung kommt.Das gilt sicherlich auch für Sie und es wäre Ihnen sicherlich auch etwas unangenehm solche Kommentare auf ernsthaft gemeinte Fragen Ihrerseits zu erhalten. Eine gewisse Sachlichkeit wäre wohl eher angebracht, ansonsten lassen Sie es einfach!
Forseti 24.10.2011 19:04
@Bladder & Kussmaul
Bei solch einem lächerlichem "Mangel" dürfte es doch wohl in erster Linie um die Verhältnismäßigkeit gehen. Wer sich wegen eines verkalten Wasserausflusses mit dem Vermieter anlegt, der wird in Zukunft sicherlich schöne Zeiten in dieser Wohnung erleben.
Und ja, ich bin Mieter und habe mich wegen solch einer Lappalie nie lächerlich gemacht und werde es auch in Zukunft nicht machen.
Bladder 24.10.2011 19:34
@Forseti,
Kussmaul hat in allen Punkten recht!
Wenn Sie nicht über Ihren Schatten springen können, dann lassen Sie es doch einfach. Das, was Sie in diesen Tread beigetragen haben, hätten Sie auch für sich behalten können.
So haben Sie u.U. dem Forum noch Schaden zugefügt.
Forseti 25.10.2011 08:15
So haben Sie u.U. dem Forum noch Schaden zugefügt.
Nur dummes Blabla eines Blablabladder
Bladder 28.10.2011 08:04
@Forseti,
wenn Sie Ihre Beiträge schon so bezeichnen möchten, dann stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu.