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Eigentümergemeinschaften nutzen in der Regel die Vertragsfreiheit, sodass die Verträge sich meist von den Regeln im Wohnungseigentumsgesetz unterscheiden. Deshalb haben Miteigentümer in vielen Gemeinschaften mehr Stimmen in der Eigentümerversammlung, je größer ihr Anteil am Gesamtbesitz ist. Das Gesetz dagegen schreibt jedem Miteigentümer eine Stimme zu – egal, ob ihm die Hälfte oder nur ein Zwanzigstel des Gebäudes gehört. <br />
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In den nächsten Wochen hat die Verteilung der Stimmen auf die Eigentümer wieder große Bedeutung. Denn im Frühjahr halten die meisten Gemeinschaften ihre Jahresversammlungen ab, auf denen wichtige Beschlüsse gefasst werden: über anstehende Reparaturen, die Abrechnung für das vergangene und den Wirtschafts-<br />
plan für das neue Jahr, Anträge einzelner Mitglieder. Entscheidend dabei: Für welche Beschlüsse reicht eine einfache Mehrheit? Und wo ist die Zustimmung aller notwendig