FischkoppStuttgart
haben sie einen Mietvertrag.. Ja... Mietwohnung!
Bei Verkauf gelten Sperrfristen.
Kündigung Eigenbedarf VOR verkauf möglich, aber prüfen lassen. Dies ist nur möglich wenn ein wesentlich höherer Kaufpreis erzielt werden kann.
Gast
Danke für die Antowrt.
Gibt es ein Urteil oder eine andere Quelle die dies bestätigt bzw. bekräftigt. Ich habe dergleichen im Internet und dieversen Mietrechtsbüchern nicht gefunden.
Oliver Curd
Hallo,
die Wohnung gilt als Eigentumswohnung, wenn Wohnungseigentum nach WEG § 2 begründet wurde.
Und das ist bei Ihnen der Fall.
Das finden Sie ganz einfach im Auszug Ihrers Wohnungsgrundbuches heraus. Dort heißt es dann im Bestandverzeichnis..... Miteigentumsanteil an der Whg- Nr:.. ..... /10000 tstel
Wenn sie die Wohnung verkaufen, gelten für den neuen Egt'er die normalen Kündigungsfristen. ( 3, 6,9 Monate) Es besteht kein Vorkaufsrecht. Diese besteht nur wenn Wohnungseigentum nach § 8 WEG bergündet wird.
mfg
o.c