Angel123
Zur Strominstallation ist zu sagen das ich nur eine unterverteilung gemacht habe (und es auch durch meinen Beruf installieren und abnehmen darf)
Den Strom hat er in den 2 jahren die ich dort wohne noch in keiner abrechnung zusammengefasst. Der Heizungsstrom läuft alleine über meinen Stromzähler den ich somit zu 100 % alleine Trage.
Nur nach 2 Abschlags erhöhungen des Stromlieferantes bin ich erst jetzt durch die Unterverteilung die ich gemacht habe darauf aufmerksam geworden das die heizungsanlage allein über meinen Zähler läuft wovon ich 0 Erstattet bekomme.
MfG Angel123
Susanne
Na, da Sie das als Fachmann offensichtlich sehr gut beurteilen können, kann man doch davon ausgehen, dass der VM Sie betrogen hat.
Sie sollten einen RA für Mietrecht aufsuchen und über eine Strafanzeige sprechen und Ihre Chancen für Schadenersatz. Das wäre nämlich kein Mietrecht mehr, sondern Strafrecht.
Angel123
Ich bekomme ganz normale Stromrechnungen die ich Monatlich überweise
nur was mich immer wieder stutzig machte ist das ich am ende des Jahres immer hochgestuft werde wie auch dieses Jahr fast 200 € nnachzahlung und erneute hochsetzung des monatrlichen beitrages.
Die Installation durfte ich vom vermieter aus tätigen da es nur eine kleine war (kreuzschaltung im WZ eingebaut) da es immer nervig war zur küche zu laufen um das Licht vom WZ auszuschalten.
Was würden sie mir denn in dem fall raten das ich es zur Anzeige bringen sollte.
MfG Angel123
Nachtrag die Rechnungen gehen ganz normal an unseren Stronversorger
Susanne
Wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter eine Wohnung bewohnt, hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er kann daher ohne Grund mit einer Fristverlängerung von 3 Monaten, d.h. i.d.R. mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Läuft es also nicht nach der Nase des VM, kann der kündigen.
Bezüglich des sonstigen Ärgers, auch wenn es sich nicht um o.g. Konstellation handelt, sollte man bei einer Anzeige auch eine Kündigung in Betracht ziehen.
Meiner ganz persönlichen Meinung nach würde ich dem Betrüger auf legalen Weg die Hammelbeine lang ziehen lassen.
Angel123
Entschuldigung das ich erst so Spät Antworte
Bei der heizungsanlage handelt es sich um einen ganz normalen Heizölbrenner im Keller.
MfG Angel123
SchlauFuchs
Also ich würde mal auf dem Typenschild des Gerätes schauen, ob etwas über die aufgenommmene Elektroleistung drauf steht, bzw. vorrübergehend oder für länger einen kleinen Zähler zwischenschalten, um mal echte Zahlen zu ermitteln. Generell würde ich davon ausgehen, daß der Bedarf des Brenners gering ist verglichen zu einem Haushaltsgerät. Der Streit geht also vermutlich um einen eher kleinen Betrag, über den man sich vielleicht auch gütlich einigen kann.
Ciao!
SF
tenant61
wenn ich hier von strafanzeige lese und von hammelbeine langziehen, dann meine ich doch, dass mit kanonen auf spatzen geschossen wird. abgesehen davon, dass eine falsche umlage (wenn es denn so ist) noch keinen betrug darstellt, denn dazu müßte der vorsatz nachgewiesen werden. der ist aber nicht erkennbar und wurde ja auch nicht behauptet.
tatsächlich dürfte der stromverbrauch des brenners eher gering liegen. wenn die genannte zahl von umgerechnet 30 - 50 € stimmt, geht es also um ca 15 - 25 €pa die evtl unberechtigt verlangt werden. ob das tatsächlich so ist, ist aber nicht sicher, denn wie die wohnung des vermieters beheizt wird, lässt sich aus den bisherigen schilderungen nicht erkennen, sondern allenfalls erahnen.
besser mal ball flach halten. wie wäre es denn, den vermieter zunächst mal freundlich auf die feststellungen aufmerksam zu machen. vielleicht hat der sich darüber einfach noch keine gedanken gemacht.