Susanne
Den Bügeleisenschaden auf jeden Fall an die Versicherung weitergeben. Da die normale Abnutzung in der Miete enthalten ist, müsste ggf. ein Gericht entscheiden, was nicht mehr unter normale Abnutzung fällt. Der VM bekommt natürlich nicht einen nagelneuen Bodenbelag seiner Wahl bezahlt, er erhält lediglich den Zeitwert des jetzigen Bodens. (wie beim Auto)
Der Zeitwert errechnet sich aber auch über die Lebensdauer eines PVC-Bodens, sollte aber auch der Versicherung vorliegen.