mono hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
ich hoffe, dass sich unter Euch der ein oder andere Versierte bzgl. öffentlich geförderter Wohnungbau findet.
Folgende Problematik:
Gem. der neusten Entwicklung ist es zum 01.01.2011 möglich, die Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten anzupassen. Eines unserer Objekte befindet sich in der Anschlussfinanzierung und kommt hierfür in Frage.
Zwecks Erleichterung haben wir uns vom Grundeigentumverlag die entsprechenden Vorlagen bestellt. Heute sind Sie angekommen und erklären sich bis auf eine kleine Ausnahme so gut wie von selbst.
Nachdem die Differenz zwischen dem alten und neuen Ansatz ermittelt ist, gilt es lediglich folgende Berechnung vorzunehmen:
m²Wohnfläche*Erhöhung je m² in €*Vervielfältiger zur Ermittlung der Einzelmiete (optional)
Das Problem besteht darin, dass ich mir nicht sicher bin, was es mit dem Vervielfältiger auf sich hat - die Anmerkung des Verlags ist nicht wirklich ergiebig. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Faktor handelt, der den unterschiedlichen Merkmalen der Wohneinheiten Rechnung trägt.
Bei den in der Vergangenheit durchgeführten Erhöhungen auf Grund Veränderung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen wurde ein Wert von 0,63 % verwendet.
Ich hoffe, dass mich jemand von Euch mit einer hilfreichen Erklärung unterstützen kann. Leider bin ich auf den Gebiet öffentlich geförderter Wohnungbau noch nicht besonders bewandert ;-(.