Gast
Hallo,
davon hab ich auch nicht viel Ahnung, denke aber das der Vermieter in der Mietwohnung Reparaturarbeiten ausführen mußte (Mangel an der Mietsache), dabei hat er etwas beschädigt, also muß er auch dafür haften.
wenn ich als Handwerker irgendwo bei Arbeiten etwas beschädige, haftet meine Betriebshaftpflicht für den Schaden, hätte der Vermieter einen Handwerker beauftragt, so hätte dieser ja auch für den Schaden aufkommen müssen.
Ich würd auf jedenfall hart bleiben und wenn nötig einen Anwalt befragen.
Gruß
Dirk H.
Diega
Hallo Casia,
" Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet ...."
wird schwierig, aber versuche folgendes:
Aufstellung mit beschädigten Sachen und Schadenhergang genauestens aufführen und schriftlich dem Vermieter zustellen, mit der Bitte zur Weiterleitung an den Versicherer.
Die Haftpflichtversicherung des Vermieters oder hier auch die des Erfüllungsgehilfen wird in irgeneiner Form reagieren müssen:
a) Ablehnung des Schadensfall weil nicht versichert
b) Ablehnung des Schadensfall, weil ausgeschlossen vom Vers.-Schutz u.a. Gefälligkeitsschäden durch Dritte
c) vielleicht doch in dem Vertrag des Erfüllungsgehilfen [/b:44647]mitversichert( gibt da bei einigen Gesellschaften die sogenannte "Gefälligkeitsklausel"
Das heisst aber nicht, das keine Ansprüche an den Verursacher bestehe.[/b:44647]
Gleichzeitig musst Du aber auch damit rechnen, das dich zumindest eine " Mitschuld" trifft, da das Regal offenbar nicht richtig befestigt war.
Ist leider nur vor Ort feststellbar. Und, ob du wirklich hättest abräumen müssen???
Je nach Form der Ablehnung hast du zumindest etwas schriftlich in der Hand, mit dem du versuchen kannst, deine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher privat geltend zu machen.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, solltest du zumindest eine Beratung über diese einholen.
Gruß Dieter
PatCat
wie kann ich in diesem forum eigene beiträge schreiben ohne auf antworten zu gehen?
würde nämlich gerne wissen, ob babys in der nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden dürfen
Gast
Erst mal vielen Dank für eure Rückmeldungen,
momentan kann ich noch nichts berichten, der Schaden wurde gemeldet und jetzt kommt erst mal der Gutachter.....
Meld mich, wenns neuen Ärger gibt...
Bis dahin vielen Dank
Casia
Gast
öeeeeeeeeeeeee
Gast
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würde nämlich gerne wissen, ob babys in der nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden dürfen[/quote:bcd51]