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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe ein großes Problem und hoffe auf eure Hilfe!!!

Folgender Sachverhalt:
Der Vater meiner Vermieterin hat meine Toilette ausgewechselt und durch das Bohren ist in meinem Wohnzimmer eine Glasplatte (befestigt über der Treppe ins Schlafzimmer) mit allem was drauf stand, die Treppe runtergesegelt.
Folge: Alles hin... also die Couch (öllampe) total in Öl getränkt, 150 CD´s, Lampe, Gläser, Vasen etc und natürlich die Wände, Treppe, Teppiche...

Ziemlich heftig, und jetzt das größte Problem: Lt. meiner Vermieterin greift weder die Haftpflicht von Ihr noch von Ihrem Vater (Erfüllungsgehilfe)...

Außer den tatsächlichen Schaden hab ich noch Zeitausfall (selbständig) jetzt und während Folgereparaturen, Reinigungskosten etc, etc...

Bin völlig fertig, weil hauptproblem ist daß die mir jetzt unterstellen wollen, ich wär schuld, weil wenn ich wüßte daß die Bohren, hätte ich ja alles abräumen müssen und überhaupt wär die Glasplatte nicht sachgemäß befestigt gewesen(liegt da seit 10 jahren) etc....

Hilfeeeee!!!
Bin superdankbar für jeden auch noch so kleinen Tip

Liebe Grüße
Casia
Stichwörter: sachschaden + vermieter

6 Kommentare zu „Sachschaden durch Vermieter”

Gast Experte!

Hallo,

davon hab ich auch nicht viel Ahnung, denke aber das der Vermieter in der Mietwohnung Reparaturarbeiten ausführen mußte (Mangel an der Mietsache), dabei hat er etwas beschädigt, also muß er auch dafür haften.

wenn ich als Handwerker irgendwo bei Arbeiten etwas beschädige, haftet meine Betriebshaftpflicht für den Schaden, hätte der Vermieter einen Handwerker beauftragt, so hätte dieser ja auch für den Schaden aufkommen müssen.

Ich würd auf jedenfall hart bleiben und wenn nötig einen Anwalt befragen.

Gruß
Dirk H.

Diega

Hallo Casia,
" Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet ...."
wird schwierig, aber versuche folgendes:

Aufstellung mit beschädigten Sachen und Schadenhergang genauestens aufführen und schriftlich dem Vermieter zustellen, mit der Bitte zur Weiterleitung an den Versicherer.

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters oder hier auch die des Erfüllungsgehilfen wird in irgeneiner Form reagieren müssen:

a) Ablehnung des Schadensfall weil nicht versichert
b) Ablehnung des Schadensfall, weil ausgeschlossen vom Vers.-Schutz u.a. Gefälligkeitsschäden durch Dritte
c) vielleicht doch in dem Vertrag des Erfüllungsgehilfen [/b:44647]mitversichert( gibt da bei einigen Gesellschaften die sogenannte "Gefälligkeitsklausel" ;)

Das heisst aber nicht, das keine Ansprüche an den Verursacher bestehe.[/b:44647]
Gleichzeitig musst Du aber auch damit rechnen, das dich zumindest eine " Mitschuld" trifft, da das Regal offenbar nicht richtig befestigt war.
Ist leider nur vor Ort feststellbar. Und, ob du wirklich hättest abräumen müssen???

Je nach Form der Ablehnung hast du zumindest etwas schriftlich in der Hand, mit dem du versuchen kannst, deine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher privat geltend zu machen.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, solltest du zumindest eine Beratung über diese einholen.

Gruß Dieter

PatCat

wie kann ich in diesem forum eigene beiträge schreiben ohne auf antworten zu gehen?
würde nämlich gerne wissen, ob babys in der nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden dürfen

Gast Experte!

Erst mal vielen Dank für eure Rückmeldungen,

momentan kann ich noch nichts berichten, der Schaden wurde gemeldet und jetzt kommt erst mal der Gutachter.....

Meld mich, wenns neuen Ärger gibt...

Bis dahin vielen Dank
Casia

Gast Experte!

öeeeeeeeeeeeee

Gast Experte!

wie kann ich in diesem forum eigene beiträge schreiben ohne auf antworten zu gehen?
würde nämlich gerne wissen, ob babys in der nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden dürfen[/quote:bcd51]

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