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nwirksame Beschränkung des Kündigungsrechts
Ein mietvertraglicher Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts für den Mieter ist unwirksam. In einem derartigen Fall gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Kündigt der Mieter den Vertag bereits vor dem Datum des vereinbarten Mietbeginns, beginnt die Kündigungsfrist bereits mit Zugang der Kündigung zu laufen und nicht erst mit dem vorgesehenen Einzugstermin.
Urteil des LG Krefeld vom 26.02.2003
2 S 98/02
NJW Heft 15/2003, Seite XII