Gast hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter hat uns wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nun suchen wir nach einer 4 Zi-Ersatzwohnung und haben auch keine Lust auf ein Klageverfahren.
Die Frage ist nun, ob wir auch in den unmittelbaren Nachbargemeinden suchen müssen oder wir uns darauf berufen können, nur in unserem Ort zu suchen, wo das Angebot sehr beschränkt ist.
Wir haben ein Kind dass zur Grundschule geht. Die Nachbargemeinden sind teilweise größer, haben auch mind. Grundschulen, wenn nicht sogar weiterführende.
Wer kann mir sagen, wie die Sozialklausel diesbezüglich ausgelegt werden kann? Sind unmittelbare Nachbargemeinden (Umkreis ca. 5-10km) zu akzeptieren oder kann ich die Suche ausschließlich auf die jetztige Gemeinde beschränken? (ca. 8.600 EW, kaum eine passende Mietwohnung zu finden)
Im Gesetz heisst es "angemessener Ersatzwohnraum", aber es macht doch bestimmt einen Unterschied, ob es sich um eine Stadt oder Gemeinde handelt. Mir soll nicht vorgeworfen werden, ich hätte nicht ausreichend gesucht.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.