Susanne
Privatrechtlich steht ggf. Schadenersatz zum Zeitwert zu, was aber sagt denn die Polizei zu dem Diebstahl?
Gibts was schriftliches dazu, dass die Vermieterin das zugegeben hat?
OnkelBert
Die Polizei ist nicht informiert - ich habe die Situation erst gestern abend bemerkt und heute morgen mit der Vermieterin telefoniert. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch gar nicht von einer Beteiligung ihrerseits ausgegangen. Sie hat in diesem Telefonat mir gegenüber mündlich die Entfernung zugegeben. Sie hat weiterhin ihre Ansicht dargelegt, dass die Entfernung ihr gutes Recht sei. Ausserdem ist das vergangene Telefonat vor einem Jahr zur Sprache gekommen, so dass Sie gewissermassen ihre Kenntnis der Eigentumsverhältnisse und den bewussten Vorsatz zugegeben hat.
Das das in einem Rechtstreit nicht zu beweisen ist, ist mir klar. Es gibt aber andererseits auch keine schriftliche (oder mündliche) Aufforderung ihrerseits, den Trockner zu beseitigen.
Unsere direkte Nachbarin kann bezeugen, dass das Gerät vor ca. 5 Wochen noch im Keller gestanden hat.
Bedeutet das dann - ohne schriftliches Eingeständnis - Anzeige gegen Unbekannt wg. Diebstahls stellen? Die Polizei kann doch nur feststellen, dass das Gerät nicht mehr vorhanden ist und kein gewaltsames Eindringen in die Räume erfolgt ist, oder?
Der Gemeinschaftsbereich des Kellers selbst ist von aussen über eine Stahltür zugänglich, die immer verschlossen ist (Sicherheitsschloss).
Susanne
Natürlich kann man bei der Polizei angeben, dass die Vermieterin mündlich zugegeben hat, den Trockner entfernt zu haben.
Gleichzeitig aber noch einen Fachanwalt aufsuchen: das wird noch mehr Ärger nachziehen oder Ihr lasst die Sache auf sich beruhen.