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Im Haus unter der Wohnung der Mieter befindet sich eine chemische Reinigung. Dort wurde Perchlorethylen verwendet und dieses drang durch ein Versehen ins Mauerwerk. Dadurch konnte es kurzfristig in einer Konzentration in der Wohnung des Mieters eindringen, die über dem Richtwert des BGA lag.
50 % für die Zeit der Belastung
(NJW-RR 1990, 972)