Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wollte gestern einige Sachen aus meinem Keller holen, da ich meinen Flur renovieren wollte. Da sehe ich, dass dort ein Schloss vorhängt (ich hatte kein Vorhängeschloss dran, hatte keins und den Mietern vertraut, ist auch nie was weggekommen) und ein Schild dran ist 1.OG links, dort sind vor ca. 2 Wochen neue Mieter eingezogen.
Ich rief die Vermieterin an und sagte ihr, dass die neuen Mieter wohl meinen Keller nutzen und jetzt ein Schloss davor sei. Sie sagte mir, dass sie vor ca. 4 Wochen einen Aushang machte in dem Stand, der Keller solle geräumt werden. In dieser Zeit war ich aber 4 Wochen nicht zu Hause, wegen einem Trauerfall in der Familie. Und dazu muss ich noch sagen, dass ich ca. ein Jahr lang gar keinen Keller hatte und nachdem ich einen benötigte, mir die Vermieterin genau diesen zugewiesen hat, mein Freund war sogar dabei.
Jetzt bestreitet sie, dass sie das gesagt hat, es wäre nicht mein Keller gewesen, die Sachen sind alle weg unter anderem ein fast nagelneuer Autositz von meinem Sohn. Es sind Sachen im Wert von ca. 150-200 Euro.
Sie meint das Schild war schon immer dran (1. OG link), das stimmt nicht. Zudem wäre es meine eigene Schuld, da kein Schloss dran war und sie hätte mir diesen Keller nie zugewiesen. Wie gesagt, mein Freund war dabei.
Es steht also Aussage gegen Aussage, sie gibt zu, dass sie den Keller räumen lies, aber eine Entschädigung werde ich nicht bekommen. Diese möchte ich allerdings haben, weil sie mir definitv diesen Keller zugewiesen hat. Naja, weiß jetzt leider nicht wie die Rechtslage da Aussieht, es wurde ja nichts geklaut und sie hat ja gesagt, dass sie die Sachen dort rausräumen lies unteranderem den Kindersitz.
Wäre echt nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Vielen Dank im vorraus
Yasmin
Stichwörter: vermieter + geräumt + keller + lang + meinen

3 Kommentare zu „Vermieter hat meinen Keller geräumt (etwas lang)”

Susanne Experte!

Wenn nun Aussage gegen Aussage steht kann nur ein Richter klären, wem er mehr Glauben schenken möchte.
Wenn in Deinem MV ein Keller ausgewiesen ist und Du hast keinen zur Verfügung, kannst Du die Miete um 5-10% mindern.

Yasmin80

Hallo Susanne,

Sie meinte es wäre die ganze Zeit über ein anderer Keller frei gewesen, es waren aber alle verschlossen, so sagte ich ihr das auch damals, als ich einen Keller brauchte. Und sie wies mir diesen zu. Es geht mir ja darum, dass sie halt mein Eigentum verschrotten lies und dieses ja auch zugibt. Und wenn ich jetzt eine Mietminderung wegen des nicht vorhandenen Kellers will, was eigentlich nicht meine Absicht ist, wird sie eh behaupten es war die ganze Zeit einer frei.
Möchte nur meine verschrottenen Sachen ersetzt bekommen.

Lieben Gruss
Yasmin

Susanne Experte!

Dann musst Du auf Schadenersatz klagen! Da wirst Du aber nur Erfolg haben, wenn Du beweisen kannst, dass sie Dir den Keller zugewiesen hat und dass sie ihn geräumt hat!

Sie kann ja nun nicht sagen, es wäre die ganze Zeit einer frei gewesen und gleichzeitig behaupten, das Schild ist schon immer am Keller.

Nochmal: wenn Dir im Mietvertrag ein Keller zugesichert ist und nun hast Du keinen mehr, dann steht Dir die Mietminderung zu. Davon hast Du doch auf Dauer mehr als die Schadenersatzklage.
Abgesehen davon-hattest Du den Keller nicht abgeschlossen?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.