Susanne
Wenn nun Aussage gegen Aussage steht kann nur ein Richter klären, wem er mehr Glauben schenken möchte.
Wenn in Deinem MV ein Keller ausgewiesen ist und Du hast keinen zur Verfügung, kannst Du die Miete um 5-10% mindern.
Yasmin80
Hallo Susanne,
Sie meinte es wäre die ganze Zeit über ein anderer Keller frei gewesen, es waren aber alle verschlossen, so sagte ich ihr das auch damals, als ich einen Keller brauchte. Und sie wies mir diesen zu. Es geht mir ja darum, dass sie halt mein Eigentum verschrotten lies und dieses ja auch zugibt. Und wenn ich jetzt eine Mietminderung wegen des nicht vorhandenen Kellers will, was eigentlich nicht meine Absicht ist, wird sie eh behaupten es war die ganze Zeit einer frei.
Möchte nur meine verschrottenen Sachen ersetzt bekommen.
Lieben Gruss
Yasmin
Susanne
Dann musst Du auf Schadenersatz klagen! Da wirst Du aber nur Erfolg haben, wenn Du beweisen kannst, dass sie Dir den Keller zugewiesen hat und dass sie ihn geräumt hat!
Sie kann ja nun nicht sagen, es wäre die ganze Zeit einer frei gewesen und gleichzeitig behaupten, das Schild ist schon immer am Keller.
Nochmal: wenn Dir im Mietvertrag ein Keller zugesichert ist und nun hast Du keinen mehr, dann steht Dir die Mietminderung zu. Davon hast Du doch auf Dauer mehr als die Schadenersatzklage.
Abgesehen davon-hattest Du den Keller nicht abgeschlossen?