Kasimo 02.10.2022 07:58
Ja, es ist möglich, dass der Vermieter eine Entschädigung dafür leisten muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Für mangelhafte Arbeiten kann man nichts erwarten.
Unter Druck war man aber sicherlich nicht. Es wäre bestimmt Zeit gewesen, sich kurz rechtlich beraten zu lassen, zu was man verpflichtet ist und zu was nicht.
Beppi 04.07.2024 19:54
Die Forderung des Vermieters war nicht "unrechtmäßig" (d.h. danach zu fragen verstößt gegen kein geltendes Gesetz), aber wäre wohlrechtlich nicht durchsetzbar gewesen.
Durch das Ausführen hast Du (freiwillig und ohne Rechtspflicht) seine Bitte erfüllt. Für solche Nettigkeiten (egal, ob aus Unwissenheit oder Dummheit) kannst Du nachträglich nichts fordern - zumal Du ja vermutlich keine oder nur geringe Kosten und daher keinen Schaden dabei hattest.