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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo es ist etwas komplizierter.

Wir hatten einen Mieter (2001 bis 2005), der vorzeitig aus dem Mietvertrag für ein Ladenlokal heraus wollte.

Im Jahre 2005 brachte er einen Nachmieter und sicherte uns vertraglich zu, die durch ein Sparbuch hinterlegte Kaution für den Nachmieter weiter als Sicherheit bei uns zu lassen.
Dieses lag seit Anfang 2004 bei uns.

Nun meldet sich ein Rechtsanwalt, der behauptet dieses Sparbuch Ende 2004 gepfändet zu haben und verlangt die Herausgabe.

Sicher ist es richtig, dass es möglich ist, sich die Ansprüche aus einem solchen Sparbuch per Mahnbescheid und Pfändung zu sichern.

Fraglich ist, ob das Sparbuch 2005 weiterhin als Sicherheit bei uns bleiben konnte und was ist, wenn wir heute diese Sicherheit der Sparkasse gegenüber geltend machen würden?

Für mich ist es logisch, dass es die gleiche Situation ist, als hätten wir noch den alten Mieter und hätten Ansprüche gegen ihn, die wir aus der Kaution befriedigen könnten. Da könnte der "Zweitpfänder" doch auch nicht drauf zugreifen, sonst macht so eine Kaution als Sicherheit keinen Sinn.

Rainer
Stichwörter: mietkaution + pfändung

3 Kommentare zu „Pfändung einer Mietkaution”

Rano Experte!

Ihr habt also akzeptiert, dass Mieter B den Laden übernimmt und Herr A die Kaution hinterlegt (läßt)?

M.E. muß diese vertragliche Regelung, von der Du schreibst, verdammt wasserdicht sein. Kannst Du entspr. Passagen zitieren.

Grundsätzlich kann ein Mietkautionssparbuch nicht gepfändet werden!
Hier aber werden A und B wohl getrennt betrachtet:
Herr A - gegenüber dem Du keinen Anspruch auf eine Kautionseinlage hast - parkt ein Sparbuch bei Euch.
Mieter B hat zwar den Laden, aber keine Kaution geleistet.

Die besagte 'vertragliche Regelung' müßte nun mehr als deutlich machen, dass Euch diese Sicherung noch 'gehört[/i:3b076]'.

kaution

......
Für die zu hinterlegende Kaution wird folgende Regelung getroffen.
Die zu hinterlegende Kaution von......

Über diesen Betrag wird von (alter Mieter) ein als Mietkaution verpfändetes Sparbuch hinterlegt.
Auf Wunsch von (alter Mieter) mit Einverständnis (neuer Mieter) bleibt diese Kaution unverändert bestehen.

Den Parteien ist bekannt und bewußt, dass eine Freigabe des Sparbuches von der Vermieterin nur dann erfolgen kann wenn (neuer Mieter) eine anderweitige Kaution in gleicher Höhe leistet.

Unterschrift Vermieter neuer Mieter

Von der vorstehenden Regelung habe ich Kenntnis genommen sie verstanden und so mit allen möglichen Konsequenzen akzeptiert.
Unterschrift neuer Mieter.

Wir haben das Sparbuch also nie freigegeben.
Allerdings mußte der alte Mieter wohl von der Pfändung wissen.
Das ist der Knackpunkt.
Ich muß das Buch ja freigeben nach Ende des Mietvertrages( mit den bekannten Fristen)......

Rano Experte!

Die Formulierung ist klar und eindeutig. Somit hat die Bank einen Betrag zur Pfändung gestellt, der als Mietkaution von Pfändungen ausgeschlossen war.

Ich würde nun zunächst versuchen, die Bank zur Rechenschaft zu ziehen.
Dort also einfordern, dass der Betrag wieder aufgefüllt wird, schließlich wurde der Betrag nie von Dir als "Verfügungsberechtigten" freigegeben.

Gruß
Ralph

PS: Das Pfandrecht ist Mitte '05 geändert worden. Bitte beachten, wenn Du Dich dahingehend schlau machst. Imho haben sich Einzelheiten zur 'Kautionspfändung' aber nicht geändert.

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