Susanne
I.d.R. wird nur erneuert, was kaputt ist. Bei schlechtem optischen Eindruck kann natürlich beim heutigen Wohnungsmarkt passieren, dass keiner mehr einziehen will. Einer Mieterhöhung könnte der Mieter widersprechen, wenn der VM das Haus verwahrlosen lässt etc.
fin
Regelungen gibt es keine, denn niemand kann einen Vermieter zwingen, sich in Schulden zu stürzen, wenn er evtl. zur Zeit nicht das Geld hat, um ein Haus optisch aufzupeppen.
Bezüglich der Badfugen aber können Sie den Vermieter ansprechen, bzw. anschreiben, ob diese erneuert werden können. Mit Erlaubnis des Vermieters könnten Sie das beispielsweise auch selbst erledigen/lassen.
Denn das wäre keine große Investition, die groß geplant werden muß.
playcom1
Danke !
playcom1
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