Fonque hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe heute Post von meinem Vermieter bekommen: 1700,- Euro NK-Nachzahlung wegen 2.300,- Euro Heizkosten (für 68m²)
Ich bin im August 2008 eingezogen, damals erfolgte weder eine Zwischenablesung, noch ein Austausch der Zählerröhrchen der Heizkostenverteiler (Verdunstungsprinzip). Ende 2008 konnte leider nicht abgelesen werden, da ich damals stets beruflich unterwegs war. Eine Ablesung wäre aber ohnehin nicht rechtens gewesen, da die Heizkostenverteiler ja nicht "genullt" wurden bei meinem Einzug. Jedenfalls wurde für 2008 der Verbrauch abgeschätzt. damals wurden seltsamerweise auch alte Ablesewerte mit angegeben, allerdings nur für 5 meiner 6 Heizkostenverteiler.
Ende 2009 wurde dann erstmals in meinem Beisein abgelesen. Ein Protokoll habe ich damals nicht erhalten, die Zahlen können aber ungefähr stimmen, da die alten, roten Zählerröhrchen in etwa die abgelesenen Ablesewerte wiedergeben.
Jetzt habe ich für das Jahr 2009 eine Abrechnung erhalten in der keine alten Ablesewerte vermerkt sind, nur die Ende 2009 abgelesenen.
Meine Fragen:
1.) kann ich für 2009 wieder eine Verbrauchsschätzung verlangen? Schließlich waren die Röhrchen in den Heizkostenverteilern schon vor meinem Einzug im Einsatz (was ich natürlich nicht beweisen kann)
2.) auf jeden Fall müsste ich verlangen können, dass die Ende 2008 abgeschätzten Ablesewerte als alte Ablesewerte für 2009 angesetzt werden. Denn dafür habe ich ja schon bezahlt, oder?
3.) ist es rechtens dass an einem Heizkörper zwei Heizkostenverteiler angebracht sind? Und wieso gibt es für den keine Ablesewerte aus 2008 und früher?
4.) Wie soll ich jetzt überhaupt vorgehen, die 1700 Euro kann ich auf keinen Fall bezahlen!
Es könnte durchaus sein, dass die Heizkostenverteiler bei meinem Einzug 2008 entgegen meinen Vermutungen ausgetauscht/genullt worden sind, aber wie kann man das feststellen? ich weiß davon jedenfalls nichts, dass das damals gemacht wurde. Die ungeraden Zahlen die 2008 als "alte Ablesewerte" angegeben wurden deuten jedenfalls darauf hin, dass auch damals eine Schätzung und keine Ablesung erfolgt ist.