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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen !
Wir werden am 15.09.2006 eine "Eigenbedarfskündigung" von unserem Vermieter erhalten. Diese zweifeln wir auch nicht an.
Allerdings haben wir jetzt eine neue Wohnung in Aussicht. Lt.Vermieter müssen wir erst zum 31.06.2007 ausziehen. Wir könnten mit eigener Kündigung die Frist auf 3 Monate (zum 30.11.06) verkürzen.Allerdings können wir schon ab 1.11.2006 in die neue Wohnung und wollen nur ungerne den November noch für die alte Wohnung zahlen.
Meine Frage: müssen wir die 3 Monate einhalten oder können wir jederzeit ausziehen ohne Frist (..wir haben uns das ganze ja nicht ausgesucht - wären gerne hier wohnengeblieben) ?
Danke schonmal für Eure/Ihre Antworten !!!!
Marc

1 Kommentar zu „Eigenbedarfskündigung erhalten-können wir SOFORT ausziehen?”

Susanne Experte!

Die Frist ist einzuhalten. Allerdings spricht nichts gegen ein Gespräch mit dem Vermieter, der vielleicht sehr dankbar ist, dass Ihr fristgerecht auszieht und Euch deshalb entgegenkommen könnte.

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