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tapir hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir haben morgen einen Termin für die Unterzeichnung eines Mietvertrags. Deshalb ist es wahrscheinlich schon viel zu spät - aber auch dann wüsste ich ich wenigstens im Nachhinein, was ich hätte besser machen können: Vielleicht kann mir jemand bei der Klärung dieser Fragen helfen?

Ich habe mich in diese Wohnung verliebt, obwohl sie (mindestens) zwei gravierende Mängel hat (Geblendet von ihren Vorzügen: Sie ist riesig und schön und hat zwei Balkons...)
Und zwar: Eines der drei Zimmer, ein mittleres Durchgangszimmer, besitzt keinerlei Heizmöglichkeit. In den beiden anderen Zimmern sowie im Bad befinden sich Einzelgasöfen, in der Küche ein Allesbrenner (alles andere als saniert, also). Und im Bad ist - im Bereich der Badewanne - Schimmel an der Wand.

Zunächst zum fehlenden Heizkörper:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung für diese Wohnung habe ich geglaubt, dass Vermieter dazu verpflichtet seien, die Bewohnbarkeit der vermieteten Räume sicherzustellen. Dazu gehört ja auch die Bewohnbarkeit im deutschen Winter, der kalt ist, d.h. die Beheizbarkeit aller Wohnräume. Ich glaube mittlerweile, dass ich auf ein solches Recht nicht zählen kann. Das heißt ich dachte bei meiner Bewerbung noch: Kein Problem, der Vermieter baut mir entweder wieder einen alten Kohleofen ein (die Rohre scheinen noch da zu sein, wenn auch verputzt) oder eben einen Gasofen, und ich muss dafür nichts zahlen. - Nichts zahlen bzw. ohne Mietaufschlag auch daher, da die Wohnung im Mietspiegel sehr weit oben liegt - hierzu später mehr.) Wenn ich im Mietvertrag unterschreibe, dass ich die Wohnung so nehme, wie sie ist, kann ich gar nichts mehr fordern. Das glaube ich jetzt. Stimmt das?
Das heißt: alles Wichtige muss ich doch eigentlich vor Unterzeichnung des Vertrages klären. Und eigentlich auch vor der gemeinsamen Wohnungsübergabe, die ein paar Tage später stattfinden wird. Oder?

Wenn es stimmt, dass ich keinerlei Recht auf Heizung in allen Räumen habe, dann ist alles Verhandlungssache. Stimmt das? Das hieße, ich könnte eigentlich nur auf Kulanz hoffen.
Ich habe im Zuge dieser Überlegungen mal ausgerechnet, wie sich die Mietkosten im Verhältnis zum Mietspiegel verhalten. Die Wohnung liegt im Berliner Prenzlauer Berg, allerdings in einer nördlichen und "schlechteren" Ecke, Wohnlage "einfach", das Haus ist ein Altbau bezugsfertig bis 1918, und da die Wohnung zwar ein Innen-WC und ein Bad besitzt, aber keine Sammelheizung, liegt sie im mittleren Mietspiegelbereich. Heißt: Zwischen 2,42 und 3,22 Euro pro Quadratmeter. Unsere Wohnung wird aber 4,26 Euro pro Quadratmeter kosten. (Für 128 Quadratmeter zahlen wir 545 kalt plus 166 Euro Nebenkosten - das kam mir für Prenzlauer Berg-Verhältnisse so billig vor - hab mich vielleicht aber zu schlecht informiert). Das heißt: Im Verhältnis zum Mietspiegel ist die Wohnung eh schon teuer. Und dann ein Zimmer ohne Heizmöglichkeit. Das ist doch schon ein Argument, oder?
Heißt: Könnte ich also nur bitten, im Sinne von: Laut Mietspiegel ist diese Wohnung eh schon teuer, bitte bauen Sie uns doch eine Heizmöglichkeit ein? Und wenn die Hausverwaltung dann Nein sagt, kann ich auch nur Nein sagen? Hab ich nichts mehr in der Hand?

Zum zweiten Problem: Der Schimmel im Bad.
Was muss ich machen, damit der Vermieter sich darum kümmert, und ich so wenig wie möglich Probleme, Kosten und Arbeit damit habe? Muss ich schon bei der Mietvertragsunterzeichnung auf eventuelle Zusatzklauseln bestehen, oder reicht es, diese im Übergabeprotokoll festzuhalten? (Ich habe gelesen, dieses sei rechtlich gar nicht vorgeschrieben und auch nicht verbindlich?)
Ich habe zwar mit dem Vormieter ausgemacht, dass ich die Wohnung "so nehme, wie sie ist" (diese Formulierung hat auch die Dame von der Hausverwaltung schon einmal benutzt, was mir gefährlich vorkam) - heißt das aber, dass ich auch solch gravierende Probleme "mitkaufe"?

Vernünftige Leute schütteln wahrscheinlich eh den Kopf - man bewirbt sich besser nicht für Wohnungen ohne Heizung und mit Schimmel. Ich hab nur wirklich selten so eine schöne Wohnung gesehen, und ich will da wohnen. Nur warm und schimmelfrei, eben.
Was muss ich tun?

Danke!

0 Kommentare zu „Vor Einzug/vor Unterzeichnung: Ein Raum ohne Heizung / Schimmel im Bad ”

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